
Gilching/Germering - Getunte Pkw´s liegen derzeit voll im Trend, jedoch gehen bei der Germeringer Polizei immer öfter Beschwerden genervter Anwohner ein, die sich über das Treiben der getunten Fahrzeuge, insbesondere über deren laute Geräuschentwicklung beschweren. Neben quietschenden Reifen, aufheulenden Motoren und überhöhter Geschwindigkeit haben es die Ordnungshüter immer öfter mit nicht legalen Umbauten an den Fahrzeugen zu tun. Aus diesem Grund führte die Germeringer Polizei am 26.07.19 insgesamt zum vierten Mal, am vergangenen Freitag mit Unterstützung von sachkundigen Kollegen der Polizei Gauting in der Zeit von 17.30 bis 24.00 Uhr gezielt Kontrollen von sogenannten individualisierten Fahrzeugen in ihrem Dienstbereich durch.
Als erstes fiel dabei den geschulten Augen der Kollegen gegen 18.10 Uhr auf der Landsberger Straße ein schwarzer Fiat Punto eines 28-jährigen Bauarbeiter aus dem Kosovo auf. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurden dabei folgende Mängel festgestellt : Frontscheibe im Sichtfeld gesprungen, Hagelschaden an der linken Heckleuchte, unzulässige Folierung der Heckscheibe. Zudem bestand der Verdacht auf unzulässige Felgen, Fahrwerk und Folierung der Heckleuchten, was ein Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge hat. Aufgrund des Gesamtzustands des Pkw bestand eine Gefährdung des Verkehrs, daher wurde der Fiat sichergestellt und zur Germeringer Inspektion zum Zwecke einer Begutachtung abgeschleppt. Der Fahrer durfte nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft nach Entrichtung einer Sicherheitsleistung die Dienststelle wieder verlassen.
Als nächstes wurde ein 24-jähriger Germeringer mit seinem 3 er-BMW in der Gertrude-Blanch-Straße gestoppt, der eine nicht zugelassene Rad-Reifen Kombination auf seinem Boliden montiert hatte, was ebenfalls zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führte. Als drittes Fahrzeug, dem die Betriebserlaubnis entzogen wurde, fiel dem polizeilichen Expertenteam ein Mercedes CLK 200 in der Hörwegstraße auf. Bei der näheren Inaugenscheinnahme wurde festgestellt, dass auch bei diesem Fahrzeug die Rad-Reifen-Kombination nicht wie erforderlich eingetragen und damit unzulässig war. Zudem waren in den Frontscheinwerfern nicht zugelassene Leuchten verbaut, die im Anschluss sichergestellt wurden. Die Folge für den 21-jährigen Fahrer aus Germering war, dass auch er nach der Kontrolle über keine gültige Betriebserlaubnis mehr für sein Fahrzeug verfügte.
Als viertes Fahrzeug wurde ein Smart gestoppt, der den Kollegen durch sein flotte Fahrweise in der Hartstraße auffiel. Nachdem aus dem Fahrzeuginnern starker Alkoholgeruch nach außen drang, wurde der 32-jährige Fahrer aus Germering einer Alkoholkontrolle unterzogen. Diese ergab einen Wert von 1,1 Promille. Daraufhin wurde zwar nicht der Smart sichergestellt, dafür aber der Führerschein seines Fahrers, der das Kontrollteam daraufhin zur Dienststelle begleiten musste.
Der letzte Aufgriff an diesem Abend war dann ohne Zweifel auch der Spektakulärste für die beteiligten Kollegen, weil hier der vor kurzem erst eingeführte § 315 StGB, Verbotene Kraftfahrzeugrennen für Einzelraser zur Anwendung kam. Folgendes war passiert: Eine uniformierte Streife und eine zivile Streife befanden sich gerade in der Hartstraße, als auf der Germeringer Spange vor ihnen ein 32-jähriger Mann aus Gräfelfing mit seinem Pkw, Mercedes C63 AMG ( 8 Zylinder, ca. 500 PS) mit deutlich wahrnehmbar sehr lauter und überhöhter Geschwindigkeit vorbei in Richtung B2 fuhr. Neben ihm fuhr ein 26-jähriger aus Germering mit seinem Pkw Mercedes C43 AMG (knapp 400 PS) , der die höchst aggressive Fahrweise des erst genannten Fahrzeugs in einer späteren Vernehmung bezeugen konnte.
An der nächsten Kreuzung vor der Münchner Straße versuchte der Gräfelfinger AMG Fahrer sein Pendant aus Germering durch ständiges Gasgeben zu provozieren, worauf dieser sich jedoch nicht einließ und nur bis zur zulässigen Geschwindigkeit von 60 km/h beschleunigte, während der Gräfelfinger Mercedes Fahrer sein Gaspedal durchdrückte. Beide Fahrer der AMG-Fahrzeuge konnten von einer weiteren Streife des Kontrollteams gestoppt werden.
In der Folge wurde der Führerschein des 32-jährigen Mannes aus Gräfelfing nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwältin beschlagnahmt. Dieser machte in der nachfolgenden Vernehmung im Beisein seines verständigten Anwalts keine Angaben zur Sache auf der Germeringer Inspektion. Sein Fahrzeug konnte nicht sichergestellt werden, da der beschuldigte Fahrer nicht der Halter ist, sondern dessen Vater. Insgesamt kann festgehalten werden, dass im Bereich der Polizei Germering eine hohe Anzahl von sogenannter Individualfahrzeugen unterwegs ist, die Kontrollaktionen dieser Art in naher Zukunft auf jeden Fall sinnvoll und notwendig erscheinen lassen.