Die Polizeiinspektion Germering war am vergangenen Mittwoch mit sechs Beamten beim bayernweiten Lkw-Kontrolltag im Einsatz und da kristallisierte sich heraus, dass für zukünftige Kontrollen die Gemeinde Gilching ein lohnendes Pflaster für derartige Kontrollen zu sein scheint.
Die Polizeiinspektion Germering war am vergangenen Mittwoch mit sechs Beamten beim bayernweiten Lkw-Kontrolltag im Einsatz.
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Gilching/Alling - Die Polizeiinspektion Germering war am vergangenen Mittwoch mit sechs Beamten beim bayernweiten Lkw-Kontrolltag im Einsatz und da kristallisierte sich heraus, dass für zukünftige Kontrollen die Gemeinde Gilching ein lohnendes Pflaster für derartige Kontrollen zu sein scheint. Während bei der ersten Kontrollstelle am frühen Vormittag in der Fürstenfeldbrucker Gemeinde Alling  ausnahmslos Lkw´s  unterwegs waren, deren Fahrer allesamt im Einklang mit den jeweiligen Vorschriften aus dem Güterkraftverkehr standen (bei den 12 kontrollierten Lkws in Alling konnten keinerlei Beanstandungen festgestellt werden), ergab sich in der Starnberger Gemeinde Gilching ein vollkommen anderes Bild.

Als nämlich der sechsköpfige Lkw-Kontrolltrupp von 11.00 Uhr bis 16:00 Uhr nach Gilching in das dortige Industriegebiet in der Dornierstraße verlegte,  schnellte die Beanstandungsquote dann relativ rasch in die Höhe. Wohl auch in erster Linie bedingt durch den vermehrten internationalen Verkehr an dieser Stelle, der dort aufgrund der nahen Autobahnanbindung generell unterwegs ist. Insgesamt wurden rund 30 Lkw´s kontrolliert und unter die Lupe genommen. Dabei wurden insgesamt 17 Verstöße geahndet, die sich wie folgt aufschlüsseln: In zwei Fällen waren die Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs, weil sie die Altersgrenze von 50 bzw. 55 Jahre überschritten hatten und nicht den erforderlichen Gesundheitsnachweis vorlegen konnten, dass sie noch geeignet sind,  die von ihnen gefahrenen Lastwagen noch sicher zu führen.

In acht Fällen lagen Verstöße nach dem Fahrpersonalgesetz vor, d.h. die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten wurden nicht eingehalten. In fünf Fällen wurden die Kapitäne der Landstraße angezeigt, weil sie Verstöße gegen das Güterkraftverkehrsgesetz begangen hatten, u.a. weil sie keine Güterhaftpflichtversicherung nachweisen konnten. In weiteren zwei Fällen lagen Verstöße nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz vor, welches die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr regelt. Sozusagen als „Beifang“ wurden noch zwei Autofahrer gestoppt, die den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten.   

 

Andreas Ruch/PI Germering

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