Wenn Krankmeldungen immer dann pünktlich kommen, wenn ein Brückentag oder die Ferien anstehen oder gerne auch montags bzw. freitags, ist das Misstrauen des Chefs berechtigterweise geweckt: Mag sein, dass der Mitarbeiter nur krank feiert. Was darf ein Arbeitgeber nun tun, um dem vermeintlichen Blaumacher auf die Schliche zu kommen? Und anders herum: Welche Art der Überwachung müssen sich Arbeitnehmer gefallen lassen? Was dürfen sie generell, während sie krankgeschrieben sind – und was nicht? Anlehnend an einen aktuellen Fall gibt ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer Auskunft.

Das Sturmtief "Niklas" hat am Dienstag über Deutschland gewütet. Im Südwesten fegte der Sturm mit Geschwindigkeiten von bis zu 140 Kilometern in der Stunde über das Land. Trotz aller Vorsicht: Nach so heftigen Stürmen, wie jetzt vorhergesagt, kommt die Frage auf, wer die Kosten für entstandene Sachschäden übernehmen wird. Nach Auskunft der ARAG Experten werden Sturmschäden grundsätzlich von den Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen abgedeckt.