Am Dienstag wurde in einer Bienenhaltung in Türkenfeld der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt. Das Landratsamt Fürstenfeldbruck hat deshalb einen Sperrbezirk um diesen Betrieb mit einem Radius von ca. zwei Kilometern eingerichtet, welcher Teile der Gemeinde Türkenfeld umfasst.
Am Dienstag wurde in einer Bienenhaltung in Türkenfeld der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt.
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Türkenfeld - Am 16. Juli wurde in einer Bienenhaltung in Türkenfeld der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt. Das Landratsamt Fürstenfeldbruck hat deshalb einen Sperrbezirk um diesen Betrieb mit einem Radius von ca. zwei Kilometern eingerichtet, welcher Teile der Gemeinde Türkenfeld umfasst. In diesem Sperrbezirk wurden für alle Bienenbestände bestimmte Vorsichtsmaßnahmen angeordnet. So dürfen Bienenvölker nicht aus dem Sperrbezirk gebracht werden. Ferner werden alle Bienenvölker im Sperrbezirk zwei Mal im Abstand von mindestens zwei Monaten untersucht. Im betroffenen Bestand wurden die erkrankten Bienenvölker bereits getötet und unschädlich beseitigt.

Das Veterinäramt ruft alle Bienenhalter auf, ihrer Meldeverpflichtung nachzukommen. Die Anzeige ist auch telefonisch unter Tel. 08141 519285 möglich. Bei der amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie ist im Landkreis Fürstenfeldbruck zuletzt im Jahr 2011 aufgetreten. Die Imker im gesamten Kreisgebiet sind dazu aufgerufen, den Gesundheitszustand ihrer Bienenvölker besonders kritisch zu beobachten und Auffälligkeiten dem Veterinäramt mitzuteilen.

Die Sporen des Krankheitserregers werden u. a. auch über Honigreste weiterübertragen, die von anderen Bienen aufgenommen werden. So kann jedermann auch einen Beitrag zum Schutz der nützlichen Bienen vor dieser Seuchengefahr leisten, wenn Honiggläser gründlich ausgespült werden, bevor diese z. B. über Altglas-Container entsorgt werden.

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