Aufgrund einer gesetzlichen Neubestimmung dürfen nur noch Obazde unter dem Originalnamen verkauft werden, die nach einer bestimmten Rezeptur hergestellt wurden
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Landkreis - Der Fall „Obazde“ erregt die Gemüter in der Gastronomie. Erstmalig spüren die Wirte den Atem der Regelwut bis in die heimische Rührschüssel hinein. Denn in eben solcher wurde seit je her der beliebte Obazde mitsamt seinen dreizehn Zutaten selbst hergestellt und an die Gäste frisch verkauft. Weil man aber dadurch als Hersteller gilt, kommt man nun in den zweifelhaften Genuss, wie ein Großunternehmen der Käseherstellung behandelt zu werden. Aufgrund einer rechtlichen Neubestimmung dürfen nur noch Obazde unter dem Originalnamen verkauft werden, die nach einer bestimmten Rezeptur hergestellt wurden und der Wirt muss sich darüber hinaus noch einer kostenpflichtigen Kontrolle unterwerfen. Zur Feststellung von mindestens 40 Prozent Camenbert oder Brie sind dann mal eben 200 bis 300 Euro im Jahr fällig.
 
Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur ärgert sich über diesen neuen Fall der Gastronomie-Drangsale lautstark. Von „Frechheit“ bis „Bürokraten-Wahnsinn“ reichen die Kritiken. „Der Verlust von Nähe zum realen Leben bei den Regelwütigen  wird immer deutlicher  und dieser Art Verirrungen sorgen für ein klares Ansteigen von Unverständnis und Wut bei den betroffenen Wirten auch im Landkreis Fürstenfeldbruck“, so der VEBWK-Vorsitzende Franz Bergmüller. Er  weist im „Fall Obazde“ darauf hin, „dass eine Umlage der Kotrollkosten auf den Preis eine spürbare Verteuerung erwirke und ob sich dann das „Hausmachen“ noch lohne, ist zu bezweifeln. Alternativ landen dann Convenience-Produkte auf den Wirtshaus-Tellern, oder kreative Umbenennungen des Obazde in zum Beispiel „Bräubazi“, „Kas-Mus“ oder auch „die 13 Geheimnisse von Oma“ machen die Runde. Der VEBWK fordert deshalb, zeitnah eine praktikable Lösung für die Gastronomie zu erarbeiten, die Wirtshäuser und ihre selbstgemachten Obazde nicht auf eine Stufe mit den großen Käseherstellern stellt.“ Der Obazde ist nicht das einzige Produkt aus Bayern, das geschützt ist. Zu diesen Produkten gehören auch das Bayerische Bier, Nürnberger Lebkuchen, Schwäbische Maultaschen Fränkischer Karpfen und die Bayerische Brezn.
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