piu700/pixelio.de
Gröbenzell – Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Gröbenzell daraufhin, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge in Halteverbotsbereichen künftig kostenpflichtig abgeschleppt werden. Die Gemeinde habe nämlich in letzter Zeit vermehrt Fahrzeuge in eingerichteten Halteverbotsbereichen festgestellt, die gemeindliche Arbeiten wie zum Beispiel Kehrarbeiten an öffentlichen Verkehrsflächen oder Arbeiten an den Grünflächen enorm oder zum Teil gänzlich verhinderten. Diese bewusst oder unbewusst abgestellten Fahrzeuge würden nicht nur Mehrkosten verursachen, sondern auch oft dringlich erforderliche Arbeiten auch hinsichtlich der Verkehrssicherheit verzögern.
Bei Park- oder Halteverbotsschildern handelt es sich juristisch um so genannte Allgemeinverfügungen, die mit ihrer Bekanntgabe wirksam werden. Diese Bekanntmachung erfolgt mit Aufstellen des Verkehrszeichens. Dabei ist der Verkehrsteilnehmer nicht nur der aktive Verkehrsteilnehmer, sondern auch generell der Fahrzeughalter. Mobile Park- oder Halteverbote werden grundsätzlich, ausgenommen in Notfällen, auch bei gemeindlichen Arbeiten, mindestens vier Werktage vor Beginn der Arbeiten mit einem entsprechenden Zusatzzeichen aufgestellt. Diese nach geltender Rechtsprechung vorgesehene Frist soll dem Fahrzeughalter das Entfernen seines Fahrzeugs aus der mobilen Halteverbotszone ermöglichen. Hierbei ist es jedoch unerheblich, ob der Fahrzeughalter sein Fahrzeug, zum Beispiel aufgrund eines Urlaubs, für eine längere Zeit in diesem abgesperrten Bereich abgestellt hat. Vielmehr dürfen sich Verkehrsteilnehmer nicht darauf verlassen, dass sich die Verkehrssituation im öffentlichen Straßenverkehr in ihrer Abwesenheit nicht ändert. Dies erfordere vor Abwesenheit entsprechende Vorkehrungen und Maßnahmen, z.B. durch Beauftragung einer Person vor Ort.
Die Gemeinde Gröbenzell bittet demnach künftig alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung der eingerichteten Verkehrsbeschränkungen, insbesondere der mobilen Halteverbote, um den gemeindlichen Aufgaben zum Wohle der Allgemeinheit nachkommen zu können. Die Gemeinde ist bei Zuwiderhandlungen leider weiterhin gezwungen, die kostenpflichtige Entfernung entsprechender Fahrzeuge zu veranlassen.     red
Kategorie

Das könnte Sie auch interessieren

Landkreis – Mit dem Start des regionalen Bikesharing-Systems „MyRadl“ sind die in den vergangenen Jahren im Landkreis Fürstenfeldbruck aufgebauten Mobilitäts- und Radpunkte jetzt vollständig ausgestattet.

Fürstenfeldbruck/Emmering – Bei wunderschönem Wetter war die Gedenkveranstaltung zur Feier des über 80 Jahre währenden Friedens in unserer Heimat sichtlich gelungen – musikalisch untermalt von der Stadtkapelle Fürstenfeldbruck.

Maisach – Bürgermeister Hans Seidl freut sich: Das lokale Freibad ist bereit für die Besucherschar. „Die Wassertemperatur ist angenehm warm“, gibt er zufrieden kund. Die Rutsche überzeugt das Gemeindeoberhaupt ebenfalls. Freibad-Referent Max Schmid (rechts) gibt ebenfalls grünes Licht. Diesen Donnerstag, an Christi Himmelfahrt, 14.

Puchheim – An einem seiner letzten Arbeitstage wurden Armin und Carola Beck im Haus der Begegnung von Erstem Bürgermeiste Norbert Seidl als „Beste Nachbarn“ ausgezeichnet. Die Ehrung fand in kleinem Kreis statt und wurde im Anschluss bei einer gemütlichen Runde mit Kaffee und Kuchen fortgesetzt.

Fürstenfeldbruck – Die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck und die Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Fürstenfeldbruck GmbH (WBG) haben nun den Vertrag für ein neues gemeinsames Wohnungsbauprojekt unterzeichnet.

Puchheim – Während der Pfingstferien gelten für das Puchheimer Schwimmbad, Gernerplatz 2, die nachstehenden Öffnungszeiten. Samstag, 23. Mai: 9 bis 16 Uhr, Sonntag, 24. Mai und Montag, 25. Mai: geschlossen, Dienstag, 26. Mai, Mittwoch, 27. Mai und Donnerstag, 28. Mai: 12 bis 19 Uhr, Freitag, 29. Mai und Samstag, 30. Mai: 9 bis 16 Uhr, Sonntag, 31.

Maisach – „Das ist ja eine wunderbare Aktion“, oder „Toll, was ihr da macht!“, lobten staunend einige Passanten, als sie Anfang Mai an der Maisacher Bahnunterführung vorbeikamen.

Olching – Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Fürstenfeldbruck warnt davor, in der Natur herumliegende tote Tiere oder anderes Verdächtiges wie z.B. Kadaverreste oder Köder anzufassen.