Ab sofort können Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfegruppen und sonstige soziale Organisationen einen Antrag auf einen freiwilligen Zuschuss des Landkreises Fürstenfeldbruck stellen.
Ab sofort können Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfegruppen und sonstige soziale Organisationen einen Antrag auf einen freiwilligen Zuschuss des Landkreises Fürstenfeldbruck stellen.
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Landkreis Fürstenfeldbruck - Ab sofort können Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfegruppen und sonstige soziale Organisationen einen Antrag auf einen freiwilligen Zuschuss des Landkreises Fürstenfeldbruck stellen. Gefördert werden Organisationen, die ihre Dienste, wie zum Beispiel die Beratung in sozialen Angelegenheiten, die Betreuung der Familie bei Erkrankung des haushaltsführenden Elternteils oder verschiedene Hilfen bei Krankheit und im Alter, im gesamten Landkreis anbieten. Die Anträge können von der Homepage des Landratsamtes unter www.lra-ffb.de im Menü Gesundheit und Soziales, Hilfe in besonderen Situationen heruntergeladen werden. Unter der Telefonnummer 08141 519 506 steht Ihnen Frau Pfeiffer vom Amt für Soziales des Landratsamtes für Fragen zur Verfügung.

Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2020.

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