Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz) regelt der Bundesgesetzgeber die Übernahme von Beiträgen für den Besuch einer Kindertagesstätte neu. Bisher übernahm das Jugendamt, abhängig von der Einkommenssituation der Eltern, einen Teil oder die vollständigen Besuchsgebühren.
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung regelt der Bundesgesetzgeber die Übernahme von Beiträgen für den Besuch einer Kindertagesstätte neu.
Ines Freidrich/pixelio.de

Landkreis - Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz) regelt der Bundesgesetzgeber die Übernahme von Beiträgen für den Besuch einer Kindertagesstätte neu. Bisher übernahm das Jugendamt, abhängig von der Einkommenssituation der Eltern, einen Teil oder die vollständigen Besuchsgebühren.

Bei der zum 01.08.2019 in Kraft tretenden Neuregelung unterlief dem Bundesgesetzgeber jedoch ein redaktionelles Versehen. Der Gesetzgeber strich die Verpflichtung, eine individuelle Bedarfsprüfung, abhängig von der Einkommenssituation der Eltern, durchzuführen. Aus der aktuellen Formulierung des Gesetzestextes geht nun hervor, dass nur noch Transferleistungsempfängern, z.B. Empfängern von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII, Empfängern eines Kinderzuschlags sowie Empfängern von Wohngeld die Besuchsgebühren ganz oder teilweise erlassen werden können. Die Jugendämter wurden darüber informiert, dass weiterhin eine individuelle Prüfung geplant sei. Die erforderlichen Korrekturen des Gesetzes kann der Bundesgesetzgeber jedoch nicht mehr bis zum 01.08.2019 vornehmen.

Das Amt für Jugend und Familie des Landratsamts Fürstenfeldbruck wird aufgrund der geplanten Korrekturen des Gesetzgebers bei der bewährten Verwaltungspraxis bleiben und weiterhin eine individuelle Einkommensprüfung vornehmen. Somit bleibt gewährleistet, dass auch Bürger mit niedrigem Einkommen die Möglichkeit der Übernahme von Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte erhalten.

Kategorie

Das könnte Sie auch interessieren

Landkreis – Nach drei Jahrzehnten fest im Amtssitz wurde der 63-jährige Thomas Karmasin (CSU), Jurist und u. a. auch Präsident des Bayerischen Landkreistags, erneut für weitere sechs Jahre als Landrat gewählt.

Fürstenfeldbruck – Bis zum Jahr 1974 war der 21. ein besonderer Geburtstag, man hatte Grund zu feiern, man wurde volljährig. Obwohl also der 21. Geburtstag eigentlich kein besonderer mehr ist, trafen sich am 20. März im Pfarrheim St. Bernhard an die 50 Frauen, um mit einem stimmungsvollen Fest den 21. Geburtstag des Frauentreffs zu feiern.

Gilching – Wer kennt es nicht. Da steht ein Schrank an der Wand, wo er auch hingehört, und ist gefüllt mit Kleidungsstücken oder irgendwelchem anderen Krimskrams. Nicht so beim hiesigen Wirt Herbert (Herbert Schäufler) und seiner Frau (Ulrike Ratty).

Gilching - Der neue Gilchinger Gemeinderat wird deutlich vielfältiger, aber auch zersplitterter. Während die CSU als klarer Wahlsieger hervorgeht, ziehen mit der AfD (zwei Sitze) und der Linken (ein Sitz) neue Kräfte ins Ratsgremium ein. In Punkto Bürgermeisterwahl kommt es am Sonntag, 22.

Landkreis – Mit Spannung verfolgt wurden allerorts die Kommunalwahlen am vergangenen Sonntag. In Egenhofen, Hattenhofen, Oberschweinbach und Olching ziehen mit Robert Köll (BGE), Jörg Sändig (DG), Lutz Rosenbaum (DmZ) und Maximilian Gigl (CSU) neue Bürgermeister ins Amt.

Fürstenfeldbruck – Einen Rück- und Ausblick über das Vorjahr und die diesjährigen Projekte gab unlängst das Museumsteam: 2025 waren die Ausstellungen „Bruck bewegt!“ Migrationsgeschichte(n)“, „Zingerl – Das unbekannte Frühwerk“ (im Kunsthaus), „Du = Wir | Fürstenfeldbrucker Stadtgeschichte(n)“, in Kooperation mit St.

Fürstenfeldbruck – Noch bis Sonntag, 22. März ist die Open-Air-Ausstellung „Deine Orte der Demokratiegeschichte“ in Fürstenfeldbruck zu sehen.

Fürstenfeldbruck – Am 2. März haben bei der Polizeiinspektion Fürstenfeldbruck sechs neue Einsatzkräfte ihren Dienst angetreten, die nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung und teilweise vorübergehender Anschlussverwendung zum Monatsbeginn zum Polizeipräsidium Oberbayern-Nord versetzt wurden.