– Infolge der am vergangenen Freitag in Kraft getretenen „Bundes-Notbremse“ hat die Bayerische Staatsregierung die für Bayern geltende 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung den Bundesvorgaben entsprechend angepasst.
Vieles, was die „Bundes-Notbremse“ vorschreibt, galt in Bayern schon zuvor. Dennoch gibt es einige Änderungen, die ab sofort gelten. Darüber informiert das Landratsamt.
Orna Wachmann/pixabay.com

Landkreis – Infolge der am vergangenen Freitag in Kraft getretenen „Bundes-Notbremse“ hat die Bayerische Staatsregierung die für Bayern geltende 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung den Bundesvorgaben entsprechend angepasst. Vieles, was die „Bundes-Notbremse“ vorschreibt, galt in Bayern schon zuvor. Dennoch gibt es einige Änderungen, die ab sofort gelten. Darüber informiert das Landratsamt.

Der „Inzidenzschalter“ wird an die bundesrechtlichen Regelungen angepasst. Damit gilt jetzt ein „Gleichlauf“ für alle inzidenzabhängigen Regelungen. Die Sonderregelung für Schulen und Kitas, dass die Inzidenz jeweils am Freitag bekannt gegeben wird und die daraus folgenden Regelungen dann für die ganze Folgewoche gelten, entfällt damit. Auch für Schulen und Kitas ist daher jetzt allein maßgeblich, ob ein Schwellenwert an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten bzw. an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde. Ab dem übernächsten darauffol-genden Tag gelten dann die verschärften bzw. gelockerten Maßnahmen. Das Landratsamt macht auch zukünftig das Über- bzw. Unterschreiten eines Schwellenwertes amtlich bekannt. Konkret ergeben sich für die Schulen und Kitas im Landkreis Fürstenfeldbruck für diese Woche keine Änderungen zur Vorwoche. Auch die Kontaktbeschränkungen wurden an die Bundesregelung angepasst. Die wechselseitige, unentgeltliche Kinderbetreuung in festen Betreuungsgemeinschaften ohne Rücksicht auf die Zahl der beteiligten Haushalte ist nicht mehr möglich.

Handel/Dienstleistung: Testpflicht bei Inzidenz zwischen 100 und 150

Im Handels- und Dienstleistungsbereich werden die strengeren, bundesrechtlichen Vorgaben nachvollzogen. Liegt die 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 150, dürfen Kunden nur eingelassen werden, wenn sie ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, Schnelltests oder Selbsttests nachweisen können. Terminshopping („Click & Meet“) mit negativem Test ist jetzt also nur noch bis zu einem Inzidenzwert von 150 zulässig (Ausnahme: Einzelhandel des täglichen Bedarfs). Bei einem Inzidenzwert von 150 bis 200 gilt hingegen das „Click & Collect“-System: Abholung vorbestellter Ware in Ladengeschäften. Der Bereich der zulässigen körpernahen Dienstleistungen wird verschärft. Demnach ist zukünftig nur noch die Dienstleistung der Friseure und der Fußpflege zulässig. Ab einem Inzidenzwert von 100 muss auch das Personal FFP2-Masken tragen, zudem ist für die Kunden ein negatives Testergebnis notwendig (PCR-Test, Schnelltest oder Selbsttest). Im Bereich Gastronomie gilt ab einem Inzidenzwert von 100, dass die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken zwischen 22 Uhr und 5 Uhr untersagt ist.

Nächtliche Ausgangssperre

Die nächtliche Ausgangssperre ab einem Inzidenzwert von 100 bleibt bestehen (von 22 Uhr bis 5 Uhr). Für Bayern nicht übernommen wurde das sogenannte „Hamburger Modell“, wonach zwischen 22 und 24 Uhr die im Freien stattfindende, allein ausgeübte körperliche Bewegung eine Ausnahme von der nächtlichen Ausgangssperre darstellt.  red

Kategorie

Das könnte Sie auch interessieren

Puchheim - Die Stadt Puchheim hat einen weiteren Schritt in Richtung einer modernen und interaktiven Lernumgebung gemacht. Am 13. März wurden insgesamt 76 modernste digitale Tafeln in den drei Grundschulen und der Mittelschule offiziell an die Schulleitungen übergeben.

Fürstenfeldbruck – Auch heuer wurde das Josefifest am Brucker Bauernmarkt erneut zu einem Besuchermagnet. Geboten waren wieder allerhand kulinarische Leckerbissen. Zum Steckerlfisch und sonstigen deftigen Brotzeiten gab es das Josefibier von der heimischen Brucker „Brauerei am Silbersteg“.

Landkreis – Viele Hobbygärtner kaufen in diesen Tagen Blumenerde ein, um den Garten frühlingsfit zu machen. Doch Vorsicht: Die meisten Produkte bestehen überwiegend aus Torf! Torfabbau zerstört unsere Moore und fördert damit die Klimakrise!

Türkenfeld - Die Klima- und Energieagentur KLIMA³ der Landkreise Starnberg, Fürstenfeldbruck und Landsberg am Lech ist nun seit mehr als einem Jahr als Kompetenzzentrum Energiewende etabliert. Um sich noch besser mit den verschiedenen Interessengruppen zu verzahnen, wurde nun ein Fachbeirat einberufen.

Olching - Hélène Sajons, die Ehrenvorsitzende der vhs Olching, wurde das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt verliehen. Dr. Markus Söder überreichte ihr die Urkunde und Nadel persönlich im Kaisersaal der Residenz in München.

Olching - Zum wiederholten Male taten sich die vier Olchinger Kindereinrichtungen Kinderhaus Rappelkiste und Dreikäsehoch und die Kindergärten Regenbogen und Kunterbunt zusammen und sammelten für den guten Zweck.

Germering - “Tauschen statt kaufen”, das ist das Motto des neuen Kreislaufcontainers am Bahnhof Harthaus neben dem Spielplatz am Wertstoffhof. Organisiert und aufgestellt hat ihn das Bündnis Zukunft Germering. Es hat sich zum Ziel gesetzt, Germering müllfrei zu machen.

Fürstenfeldbruck – Der aus dem Chiemgau stammende Andreas Kuhnlein, Jahrgang 1953, zählt zu den bedeutendsten Bildhauern Deutschlands. Seine Werke sind in zahlreichen nationalen und internationalen Einzelausstellungen zu bestaunen – und bis 18.