Bei illegalen Videoaufnahmen wurden Verstöße gegen das Tierschutzgesetzt festgestellt
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Fürstenfeldbruck - Seit der Verdacht auf Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen im Brucker Schlachthof geäußert wurden, untersucht das Veterinäramt des staatlichen Landratsamtes Fürstenfeldbruck die Vorwürfe. Dazu wurde das vorliegende mehrstündige Videomaterial ausgewertet. Die Vorgänge, die in diesem Material zu sehen sind, an dessen Echtheit zu zweifeln derzeit kein Anlass besteht, beinhalten nach Einschätzung der Fachleute Verstöße gegen Tierschutzvorschriften. Der Brucker Schlachthof hat in einer Erklärung eingeräumt, dass die Aufnahmen – ohne seine Kenntnis – in seinem Betrieb gemacht wurden. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse hat das Landratsamt mit Bescheid vom 10.5. der Brucker Schlachthof GmbH & Co. KG mit sofortiger Wirkung die Durchführung von Schlachtungen bis auf weiteres untersagt. Die Untersagung gilt, bis mehrere Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört die Benennung eines zuverlässigen und sachverständigen Tierschutzbeauftragten und dessen Bestätigung durch das Landratsamt, die vollständige Erstellung von Standardarbeitsanweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte und deren Freigabe durch das Landratsamt Fürstenfeldbruck, eine entsprechende Schulung aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und die Beseitigung baulicher Mängel.
 
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck hatte sofort nach Prüfung das Videomaterial an die Regierung von Oberbayern und an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, weitergeleitet und Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt.Vergangenen Freitag hat Landrat Thomas Karmasin mit Vertretern der Metzgerinnung gesprochen. Alle Beteiligten stimmten überein, dass es für den Brucker Schlachthof einen Neuanfang geben müsse, insbesondere, dass die Idee des Schlachthofs als einer regionalen Einrichtung mit möglichst kurzen Wegen nicht aufgegeben werden sollte. Der Landrat bekräftigte seine Unterstützung für den Schlachthof und meinte, dass er den Kreisgremien, gegebenenfalls vorschlagen werde, die Einlage in Höhe von 150.000 Euro im Schlachthof zu belassen, um damit einen Beitrag für einen Neuanfang zu leisten- das letzte Wort haben hier die Kreisgremien. Mögliche Maßnahme als Reaktion auf die Verstöße ist die Anwesenheit eines zweiten Kontrolleurs an Schlachttagen. Welche Maßnahmen im Einzelnen getroffen werden, werden die neuen Betreiber entscheiden. Hierzu sind vorab gesellschaftsrechtliche Fragen zu klären. Das mit der Kontrolle des Schlachthofs beliehene Unternehmen und der amtliche Tierarzt werden weiter angehört, insbesondere zum Ablauf der Kontrollen durch den amtlichen Tierarzt an jedem Schlachttag. Erst nach einer gründlichen Klärung kann über weitere Maßnahmen entschieden werden. Eine Stellungnahme des beliehenen Unternehmens ist für nächste Woche angekündigt.
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