Nachdem der Haushalt der Stadt Fürstenfeldbruck von der Kommunalaufsicht am Landratsamt genehmigt wurde, konnte jetzt auch das Brucker Förderprogramm für Fahrrad- und E-Mobilität in Kraft gesetzt werden.
Nachdem der Haushalt der Stadt Fürstenfeldbruck von der Kommunalaufsicht am Landratsamt genehmigt wurde, konnte jetzt auch das Brucker Förderprogramm für Fahrrad- und E-Mobilität in Kraft gesetzt werden.
Manfred Antranias/pixabay.com

Fürstenfeldbruck - Nachdem der Haushalt der Stadt Fürstenfeldbruck von der Kommunalaufsicht am Landratsamt genehmigt wurde, konnte jetzt auch das Brucker Förderprogramm für Fahrrad- und E-Mobilität in Kraft gesetzt werden. Dieses gilt nun auf unbestimmte Zeit, also auch über das Jahresende 2021 hinaus. Somit können ab sofort wieder Anträge für die Bezuschussung der Anschaffung bestimmter Fahrräder und Anhänger gestellt werden. Die Antragsunterlagen sowie die Förderrichtlinien gibt es unter www.fuerstenfeldbruck.de in der Rubrik Aktuelles/Energiewende/Städtisches Förderprogramm. Antragsberechtigte sind Privathaushalte mit Hauptwohnsitz in der Stadt Fürstenfeldbruck und freiberuflich Tätige, gemeinnützige Organisationen sowie Gewerbetreibende und Unternehmen mit Sitz in der Stadt Fürstenfeldbruck.

Gefördert werden Lastenfahrräder und Gespanne aus Fahrrädern und Anhängern jeweils mit und ohne Tretunterstützung bis 25km/h, Fahrradanhänger, (E-)Dreiräder für Erwachsene, S-Pedelecs (für Pendler mit Arbeitsplatz in mindestens zehn Kilometer Entfernung), Elektro-Kleinkrafträder und gewerbliche Pedelecs mit je 25 Prozent. Die maximalen Förderhöchstsätze unterscheiden sich bei den verschiedenen Fahrzeugarten.

Bei Fragen stehen Claudia Gessner, Radverkehrsbeauftragte der Stadt (claudia.gessner@fuerstenfeldbruck.de, 08141 281-4116), oder Silke Kruse, Finanzverwaltung (silke.kruse@fuerstenfeldbruck.de, 08141 281-2001), gerne zur Verfügung.

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