Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofes zur Haftung des Betreibers von Naturbädern hat sich die Stadt Fürstenfeldbruck nach eingehender juristischer Beratung zu ihrem eigenen großen Bedauern nun – wie bereits viele andere Kommunen - entschlossen, die Badeinseln im Pucher Meer abzubauen.
Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofes zur Haftung des Betreibers von Naturbädern hat sich die Stadt Fürstenfeldbruck entschlossen, die Badeinseln am Pucher Meer abzubauen.
Amper-Kurier

Fürstenfeldbruck - Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofes zur Haftung des Betreibers von Naturbädern hat sich die Stadt Fürstenfeldbruck nach eingehender juristischer Beratung zu ihrem eigenen großen Bedauern nun – wie bereits viele andere Kommunen - entschlossen, die Badeinseln im Pucher Meer abzubauen. Eine Haftung gemäß Richtlinie R 94.13 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. (GfdB) greift bei Vorhandensein von „bädertypischen Ausbauten“. Der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht bei Naturbädern könnte die Stadt nur durch das Einstellen eines bzw. mehrerer Bademeister nachkommen. Dies ist derzeit nicht möglich. Damit ist der Stadt das Risiko, bei einem Badeunfall sowohl zivilrechtlich, und vor allem aber auch strafrechtlich in die Haftung zu kommen, zu hoch. Angesichts des guten Badewetters wurde heute die entsprechende dringliche Anordnung durch Oberbürgermeister Erich Raff erlassen. Ein Zuwarten bis zur nächsten Stadtratssitzung war nicht möglich. Der Abbau der Badeinseln wird nach derzeitigem Stand am morgigen Samstag, 15. Juni, durch die Wasserwacht erfolgen.

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