Am Freitag, den 11.12.2020, gegen 15:45 Uhr, fielen einer zivilen Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Herrsching zwei Personen ins Auge, welche sich in der Nähe eines Kiosks am Weßlinger See aufhielten. Als die beiden Beamten sich den Personen näherten, brauchte es wahrlich keinen Drogenspürhund um den starken Marihuanageruch wahrnehmen zu können.
Dem Tatverdächtigen droht nun ein Strafverfahren wegen illegalen Handels mit Betäubungsmitteln.
Polizei Herrsching

Weßling - Am Freitag, den 11.12.2020, gegen 15:45 Uhr, fielen einer zivilen Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Herrsching zwei Personen ins Auge, welche sich in der Nähe eines Kiosks am Weßlinger See aufhielten. Als die beiden Beamten sich den Personen näherten, brauchte es wahrlich keinen Drogenspürhund um den starken Marihuanageruch wahrnehmen zu können. Im Zuge der anschließenden Personenkontrolle konnte festgestellt werden, dass es sich bei den Personen um einen 18-jährigen Weßlinger und einen 25-jährigen Gilchinger handelt.

Da der 25-jährige Gilchinger wohl schon erahnte, was ihm blüht, ergriff er während der Kontrolle unvermittelt die Flucht. Die Polizeibeamten nahmen daraufhin sofort die Verfolgung auf. Hierbei kam ihnen unverhoffte Unterstützung zur Hilfe, da zu diesem Zeitpunkt ein Polizeibeamter des Polizeipräsidiums München einen Spaziergang am See unternahm. Als er die Rufe seiner Kollegen „Halt Polizei“ vernahm, reagierte er blitzschnell und hielt den 25-jährigen Gilchinger fest, als dieser an ihm vorbeirennen wollte. Mit diesem Teamwork hatte wohl auch der flüchtende Täter nicht gerechnet.

Dank der helfenden Hände konnten die Beamten der Polizei Herrsching die Kontrolle des 25-Jährigen nun fortsetzen und im Zuge einer Durchsuchung den Fluchtgrund schnell ausmachen. So konnten am Körper des Tatverdächtigen insgesamt 10 versteckte Plomben aufgefunden werden, welche mit Marihuana gefüllt waren. Es wird nach derzeitigem Ermittlungsstand davon ausgegangen, dass der 25-Jährige diese Drogen weiterverkaufen wollte. Im Zuge einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung konnten zudem weitere Rauschmittel aufgefunden werden, welche unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Dem Tatverdächtigen droht nun ein Strafverfahren wegen illegalen Handels mit Betäubungsmitteln.

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