Landkreis - Genau genommen führten zwei Zahlen und ein Buchstabe dazu, dass der am 28. April 2020 renovierte Bußgeldkatalog seine Schrecken für Deutschlands Autofahrer verlieren musste: nämlich ein Hinweis auf die Rechtsgrundlage für Fahrverbote im § 26a, Absatz 3 im Straßenverkehrsgesetz. Wegen dieses Formfehlers setzten die Juristen des Verkehrsministeriums ziemlich schnell das gesamte Projekt außer Vollzug. Doch es war weniger der vermisste Hinweis, der landauf, landab für große Empörung sorgte.