Fürstenfeldbruck - Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Fürstenfeldbruck weist darauf hin, dass trotz der andauernden Einschränkungen wegen der Coronakrise die gesetzlichen Fristen, bis wann die jeweilige Personengruppe den Umtausch des Papierführerscheins in das gültige Scheckkartendokument vollzogen haben muss, bestehen bleiben. Für die Inhaber grauer