Landkreis Starnberg - Im Landkreis Starnberg liegt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100. Damit gelten ab Mittwoch, den 31. März weitergehende Einschränkungen. So gelten beispielsweise strengere Kontaktbeschränkungen, eine nächtliche Ausgangssperre sowie die Schließung von Geschäften. Zulässig bleibt die Abholung vorbestellter Waren (click & collect). Ausgenommen von der Schließung ist der Lebensmittelhandel und weitere Geschäfte für die tägliche Versorgung.