Polizeiauto
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Fürstenfeldbruck/Starnberg - Wie berichtet, wurden am Sonntag, den 12. Januar in einem Starnberger Anwesen ein Ehepaar und der Sohn mit tödlichen Schussverletzungen aufgefunden. Aufgrund der Auffindesituation ergab sich der Verdacht, dass der 21-Jährige seine Eltern und anschließend sich selbst getötet hatte. Im Tatanwesen stellten die Ermittler der Kripo Fürstenfeldbruck zwei Pistolen als Tatwaffen sicher. Parallel zur Abarbeitung des Tatortes und zur Rekonstruktion des Geschehens im Haus wurden intensive Ermittlungen zur Herkunft der Waffen geführt, für die keine waffenrechtliche Erlaubnis vorlag.

Aufgrund von Zeugenaussagen im Umfeld des Ausbildungsbetriebes des 21-Jährigen, der eine Lehre als Büchsenmacher absolvierte, geriet ein 19-jähriger Bekannter ins Visier der Beamten. Es bestand der konkrete Verdacht, dass er illegale Waffen des 21-Jährigen aufbewahrt. Am 23. Januar wurde aufgrund eines richterlichen Beschlusses seine Wohnung in Olching durchsucht. Tatsächlich wurde bei der Durchsuchung im Dachgeschoss des Wohnhauses ein ganzes Waffenarsenal, darunter auch Kriegswaffen sowie Stoffe, die zur Herstellung von Sprengstoff dienen können, und Munition aufgefunden. Mit Unterstützung von Sprengstoffexperten des Bayerischen Landeskriminalamtes wurden sämtliche Gegenstände sichergestellt und derzeit entsprechenden Untersuchungen unterzogen.

Der 19-Jährige sowie ein in der Wohnung anwesender 18-jähriger Bekannter wurden wegen des Verdachts eines Verstoßes nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz bzw. Sprengstoffgesetz vorläufig festgenommen und zur Polizeidienststelle gebracht. Im weiteren Verlauf erlangten die Ermittler neue Erkenntnisse zum Tatgeschehen in Starnberg. Der 19-Jährige schilderte den Ermittlern, dass er zunächst seinen Bekannten und dann die Eltern erschossen habe. Abschließend sorgte er für eine Auffindesituation, die den 21-Jährigen als Täter erscheinen ließ. Die detaillierte Schilderung und ein inzwischen wiederhergestelltes Handy-Video zum Tatgeschehen, das der 19-Jährige selbst drehte, belegen dieses Eingeständnis. Der im Rahmen der Wohnungsdurchsuchung festgenommene 18-Jährige hatte seinen Bekannten zum Tatanwesen gefahren und nach der Tat wieder abgeholt. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei zu Tathergang und Motivlage dauern an.

Die Staatsanwaltschaft München II stellte Haftantrag wegen Mordes bzw. Beilhilfe zum Mord sowie Verbrechens im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes gegen die Beschuldigten. Es wurde jeweils Haftbefehl erlassen und Untersuchungshaft angeordnet.

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