Der Kreistag hat für den Mammendorfer See eine Änderung der Benutzungssatzung beschlossen, die nun nach Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft getreten ist. Ausschlaggebend für die Änderungen waren die stark veraltete Satzung aus dem Jahr 1991 und leider auch die vielen Vorkommnisse der letzten Jahre.
Der Kreistag hat für den Mammendorfer See eine Änderung der Benutzungssatzung beschlossen, die nun nach Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft getreten ist.
Amper-Kurier

Mammendorf - Der Kreistag hat für den Mammendorfer See eine Änderung der Benutzungssatzung beschlossen, die nun nach Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft getreten ist. Ausschlaggebend für die Änderungen waren die stark veraltete Satzung aus dem Jahr 1991 und leider auch die vielen Vorkommnisse der letzten Jahre.

Auf dem Gelände wurden mehrmals Partys veranstaltet, bei denen ein extremer Vandalismus samt starker „Vermüllung“ festgestellt werden musste. Die Gruppen von Feiernden transportierten in Einkaufswagen Bierkästen und andere Alkoholika aus den nahegelegenen Supermärkten an den Badesee und ließen anschließend alles vor Ort zurück. Besonders gefährlich sind hierbei die Glasflaschen, die teilweise mutwillig zerschlagen werden und somit eine Gefahr für Gäste und auch Einsatzkräfte darstellen. Gerade aus der Wiese sind die Scherben schwer bis gar nicht zu entfernen.

Damit Sicherheitsdienst und Polizei eine bessere Handhabe gegen „Partywütige“ haben, mussten entsprechende Regelungen eingeführt werden. In der Hauptsache sind dies: die Benutzung in der Zeit von 24:00 – 06:00 Uhr ist nicht gestattet. Das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen (z. B. Flaschen und Gläser) ist untersagt. Ausgenommen ist die Mitnahme von Kindernahrung in entsprechenden Glasbehältnissen und die Benutzung der vom Kiosk ausgegebenen Behältnisse auf dessen Terrasse. Der Aufenthalt zum Zwecke des unmäßigen Alkoholgenusses (z. B. private Partys oder Abschlussfeiern) ist untersagt.

Weitere Verbote, wie sich unbekleidet aufzuhalten oder Wasservögel zu füttern etc. können der Satzung entnommen werden, die im Amtsblatt veröffentlicht wurde und auch auf der Homepage des Freizeitparks oder des Landratsamtes zu finden ist. Ein Aushang der Satzung ist am Gebäude des Freibades neben dem Eingang zu finden. Der Landkreis hofft auf das Verständnis der Gäste und gegenseitige Rücksichtnahme, damit alle eine schöne und unbeschwerte Zeit am Badesee Mammendorf verbringen können.

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