Die Bayerische Seenschifffahrt gewährt Freifahrten in den bayerischen Sommerferien 2018
Seenschifffahrt
Landkreis - „Wer sehr gute schulische Leistungen erbringt, soll auch in diesem Jahr wieder belohnt werden“, kündigte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker an. Deshalb erhalten Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren als Anerkennung für sehr gute schulische Leistungen in den bayerischen Sommerferien Freifahrten auf allen Linienschiffen am Königssee, Starnberger See, Ammersee und Tegernsee. Voraussetzung für die Freifahrten ist, dass sich die Schülerinnen und Schüler jeweils in Begleitung eines vollzahlenden Familienangehörigen befinden und im Ganzjahreszeugnis, das am 27. Juli 2018 ausgehändigt wird, mindestens einmal die Note „1“ vorweisen können.
 
Eine Anmeldung für die Freifahrten ist nicht erforderlich. Für die „Einserfahrten“ muss der Schüler bzw. die Schülerin nur das Zeugnis oder eine Zeugniskopie an der Schiffskasse vorlegen. Die - nicht übertragbare - Freifahrt gilt sowohl für Rundfahrten als auch für Teilstrecken. Während der bayerischen Sommerferien kann dieses Angebot beliebig oft genutzt werden. Haben mehrere Geschwister eine „1“ im Zeugnis, genügt die Mitfahrt eines vollzahlenden Familienmitglieds. Die Vergünstigung gilt während der gesamten bayerischen Sommerferien (28. Juli bis 10. September 2018). Erstklässler, in deren Zeugnis keine Noten stehen, können diesen Bonus nutzen, wenn sie das Klassenziel erreicht haben. Schüler an „Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung“ erhalten darüber hinaus generell in den bayerischen Sommerferien freie Fahrt, wenn auch sie sich in Begleitung eines vollzahlenden Familienangehörigen befinden. Informationen zum Fahrplan der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH sowie weitere wertvolle Tipps finden Sie unter www.seenschifffahrt.de.
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