Das Landratsamt Starnberg erlässt zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus im Landkreis Starnberg eine Allgemeinverfügung. Grund ist die Überschreitung des Signalwertes von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.
Das Landratsamt Starnberg erlässt zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus im Landkreis Starnberg eine Allgemeinverfügung. Grund ist die Überschreitung des Signalwertes von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.
pixabay/Symbolbild

Landkreis Starnberg - Das Landratsamt Starnberg erlässt zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus im Landkreis Starnberg eine Allgemeinverfügung. Grund ist die Überschreitung des Signalwertes von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Die Allgemeinverfügung ist unter www.lk-starnberg.de/coronavirus  zu finden. Sie gilt ab dem 14. Oktober und tritt mit Ablauf des 21. Oktober außer Kraft. Landrat Stefan Frey: „Die Maßnahmen sind fachmedizinisch abgestimmt und entsprechen den Empfehlungen der staatlichen Infektionsschutzverordnung. Sie sind aus unserer Sicht zielführend und notwendig, um eine weitere Verbreitung der Infektionen so rasch wie möglich zu unterbinden. Es geht nun wirklich darum, das Geschehen so früh wie möglich in den Griff zu bekommen, um weitere Einschränkungen möglichst zu vermeiden. Daher bitte ich dringend alle Bürgerinnen und Bürger, in dieser schwierigen Zeit sich an die Vorgaben und Empfehlungen zu halten.“

Die Allgemeinverfügung beinhaltet unter anderem folgendes:

Veranstaltungen/ Gastronomie
Die Teilnehmerzahl bei privaten Feierlichkeiten und privaten Veranstaltungen wie Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstagen sowie Vereins- und Parteisitzungen ist auf maximal 50 Teilnehmern in geschlossenen Räumen oder bis zu 100 Teilnehmern unter freiem Himmel zu begrenzen. Für Zusammenkünfte in privat genutzten Räumen oder auf privat genutzten Grundstücken ist der Teilnehmerkreis auf höchstens 25 Personen zu beschränken. Es wird dringend empfohlen, den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum, sowie in allen Gastronomiebetrieben des Landkreises Starnberg auf einen Personenkreis (wie Angehörige des eigenen Hausstandes, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstandes) oder auf Gruppen von maximal fünf Personen zu beschränken.Die jeweils verantwortlichen Gastronomiebetriebe werden gebeten, dies bei der Bestuhlung entsprechend zu berücksichtigen.

Besuch von Kranken- und Pflegeeinrichtungen
Es wird dringend empfohlen, den Besuch von Einrichtungen auf täglich eine Person aus engen Angehörigen (wie des eigenen Hausstandes, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstandes) während einer festen Besuchszeit zu beschränken (bei Minderjährigen auch von den Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam).

Schulen
Für Schüler an allen weiterführenden und beruflichen Schulen im Landkreis Starnberg wird ab der 5. Jahrgangsstufe inklusive der Mittagsbetreuung eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer angeordnet, sofern dort ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht gewährleistet ist. Ausgenommen sind Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grund- und Förderschulen. Für Lehrkräfte besteht die Verpflichtung zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung nur, soweit der Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen der Lehrkraft und den Schülern oder einer anderen Person nicht eingehalten wird.

Kinderbetreuung/ Heilpädagogische Tagesstätten
In allen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und der Heilpädagogischen Tagesstätten sind feste Gruppen zu bilden. Offene oder teiloffene Konzepte sind untersagt. Alle Beschäftigte haben in der Einrichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. 

Kategorie

Das könnte Sie auch interessieren

Fürstenfeldbruck – Die Aktion „Azubis leiten eine Station“ wurde am Klinikum Fürstenfeldbruck Mitte April erstmals durchgeführt, so erfolgreich, dass eine Wiederholung schon gesetzt ist.

Fürstenfeldbruck – Ab sofort können Sportler, Spaziergänger und ihre Vierbeiner wieder kostenfrei Trinkwasser beim Wasserbrunnen am Betriebsgelände der Stadtwerke Fürstenfeldbruck, beim Eingang zum Rothschwaiger Forst, nutzen.

Puchheim – Um die Artenvielfalt in Puchheim zu fördern und seltene Gemüsesorten zu bewahren, wurde im Jahr 2022 die Puchheimer Saatgutbibliothek als gemeinsames Projekt des Umweltbeirats und des Umweltamts ins Leben gerufen.

Fürstenfeldbruck – Ein Stück Badegeschichte muss aus Sicherheitsgründen entfernt werden. Die Wasserrutsche der AmperOase wird nächste Woche, vom 20. bis 24. April, abgebaut und abtransportiert. Für die Dauer der Arbeiten bleibt der Durchgang zwischen dem Besucherparkplatz und Badeingang gesperrt.

Gilching – „Generell befindet sich der Einzelhandel im Umbruch“, erklärt Manfred Herz, Inhaber des Hobbyland/Baumarktes am Starnberger Weg in Gilching. Sorge bei vielen Einzelhändlern bereite allgemein der rasant wachsenden Online-Handel, durch den sich das Kundenverhalten massiv verändert habe. Herz: „Besonders auffallend ist dies im Nonfood-Bereich zu beobachten.

Geisenbrunn – Wann und wo genau einen der Pfeil des Amors trifft, lässt sich schwerlich vorhersagen. Dass dies aber in relativ hohem Alter passiert, ist ein Glücksfall, mit dem der 80-jährige Xaver Laußer aus dem Gilchinger Ortsteil Geisenbrunn nicht mehr gerechnet hat. Doch da begegnete ihm unverhofft und fern der Heimat seine Maria.

Landkreis – Einen Monat nach Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb in Wiedenzhausen (Landkreis Dachau) können sämtliche Sperrmaßnahmen aufgehoben werden.

Gilching – Wer den Gilchinger Gemeinderat besucht, kennt ihre Stimme: Klar, eindringlich und voller Leidenschaft hält Gabriele Taubenhuber im Rahmen der Bürgersprechstunde immer wieder Plädoyers zum Schutz der Natur.