Damit kann die Stadt jetzt mit den Maßnahmen beginnen, ohne Fördermittel zu verlieren
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Germering - Die Regierung von Oberbayern gibt der Großen Kreisstadt Germering grünes Licht für den vorzeitigen Beginn von Baumaßnahmen an der Theresen-Grundschule und an der Mittelschule an der Wittels­bacher­straße sowie des Neubaus von zwei Schulsporthallen. Damit kann die Stadt jetzt mit den Maßnahmen beginnen, ohne Fördermittel zu verlieren.

Die Theresen-Grundschule wird umgebaut und erweitert. Es entstehen zum Beispiel zusätzliche Unterrichtsräume sowie Flächen für die Mittagsbetreuung. Die Regierung hat hierzu eine voraussichtliche Gesamtzuwendung von 3.875.000 Euro in die Überlegungen zur Verteilung der Haushaltsmittel der kommenden Jahre einbezogen. Die Gesamtkosten sind mit 11.549.604 Euro veranschlagt. Das Schulgebäude der Mittelschule an der Wittelsbacherstraße wird grundlegend überholt. Außerdem entstehen auch hier zum Beispiel zusätzliche Unterrichtsräume. Zudem werden Flächen für den Pausenaufenthalt und die Ganztagsbetreuung geschaffen. Die Regierung hat für diese Maßnahme eine voraussichtliche Gesamtzuwendung von 7.065.000 Euro in die Überlegungen zur Verteilung der Haushaltsmittel der kommenden Jahre einbezogen. Die Gesamtkosten sind mit 14.161.482 Euro veranschlagt.

Für den Sportunterricht der Theresen-Grundschule und der Mittelschule an der Wittelsbacherstraße werden außerdem zwei Einfachsporthallen gebaut. Hierzu hat die Regierung eine voraussichtliche Gesamtzuwendung von 1.965.000 Euro in die Überlegungen zur Verteilung der Haushaltsmittel der kommenden Jahre einbezogen. Die Gesamtkosten sind mit 5.429.070 Euro veranschlagt. Im Regelfall darf mit dem Bau staatlich geförderter Projekte erst nach Bewilligung der staatlichen Fördermittel begonnen werden. Eine Förderung bereits begonnener Projekte verbietet das Haushaltsrecht. Mit der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn können die Baumaßnahmen schnellstmöglich realisiert werden, auch wenn über die endgültige Förderung durch einen förmlichen Bescheid noch nicht entschieden ist. Die spätere staatliche Förderung erfolgt aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts.
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