Aufgrund der anhaltend stabilen Inzidenz von unter 50 können im Landkreis Fürstenfeldbruck seit heutigem Donnerstag weitere Öffnungsschritte vorgenommen werden.
Am Wochenende ist ein Biergartenbesuch, wie hier im Marthabräu, fast Pflicht. Das Wetter soll übrigens auch mitspielen.
Thomas Neumann

Landkreis – Aufgrund der anhaltend stabilen Inzidenz von unter 50 können im Landkreis Fürstenfeldbruck seit heutigem Donnerstag weitere Öffnungsschritte vorgenommen werden. Zusätzlich haben sich zu den bereits bestehenden Regelungen folgende Änderungen durch die Allgemeinverfügung ergeben:

Für den Besuch in der Außengastronomie entfällt die Testpflicht. Hier sind lediglich die geltenden Kontaktbeschränkungen und die Kontaktdatenerhebung zu beachten. Im Bereich Sport ist kein Testnachweis mehr erforderlich. Zudem wird Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen zugelassen. In Fitnessstudios und Freibädern entfällt die Testpflicht. Für den Besuch ist aber die vorherige Terminvereinbarung notwendig. Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel (max. 250 Besucher, feste Sitzplätze) entfällt die Testpflicht.

Im Rahmen des Betriebs von Seilbahnen, der Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, der touristischen Bahnverkehre, der touristischen Reisebusverkehre sowie von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien und der Öffnung von Außenbereichen medizinischer Thermen entfällt die Testpflicht für Besucher.

Die genaue Ausgestaltung der weiteren Öffnungsschritte ist der Allgemeinverfügung des Landratsamtes vom 26. Mai zu entnehmen (Amtsblatt 40, www.lra-ffb.de). Sie stützt sich auf die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und erweitert die darin geregelten Maßnahmen, die im Übrigen aber weiter gelten. Da die Sieben-Tage-Inzidenz am fünften Tag in Folge unter 35 lag, wird die Kontaktmöglichkeit im Landkreis Fürstenfeldbruck ab diesen Samstag, 29. Mai, auf drei Hausstände (maximal zehn Personen) erweitert.

Für Genesene und vollständig geimpfte Personen sind weiterhin die Erleichterungen bzw. Ausnahmen nach §1a der 12. BayIfSMV vorgesehen. Sämtliche Öffnungsschritte erfolgen nach Maßgabe von Rahmenkonzepten, die von den zuständigen Staatsministerien im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekanntgemacht werden und in denen die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen festlegt sind.

Die genannten Öffnungsschritte erfolgen nach den Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung und gelten nur für den Landkreis Fürstenfeldbruck. In anderen bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten gilt zwar das gleiche Stufenkonzept, die konkreten Maßnahmen vor Ort richten sich aber immer nach dem aktuellen Infektionsgeschehen des jeweiligen Landkreises / der jeweiligen kreisfreien Stadt. Bei Ausflügen oder Reisen sollte man sich daher immer vorab über die geltenden Regelungen im jeweiligen Zielort informieren.

Sollte die vom Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge den Wert von 50 übersteigen, würden die Lockerungen am übernächsten Tag wieder außer Kraft treten. Das Landratsamt Fürstenfeldbruck würde in diesem Fall eine Bekanntmachung veranlassen.     red

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