– Der Haushalt des Landkreises Fürstenfeldbruck für das Haushaltsjahr 2024 wurde von der Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 15. März genehmigt. Die Haushaltswirtschaft ist geordnet und die dauernde Leistungsfähigkeit gilt als gerade noch gesichert.
Der Haushalt des Landkreises Fürstenfeldbruck für das Haushaltsjahr 2024 wurde von der Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 15. März genehmigt.
Amper-Kurier

Fürstenfeldbruck – Der Haushalt des Landkreises Fürstenfeldbruck für das Haushaltsjahr 2024 wurde von der Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 15. März genehmigt. Die Haushaltswirtschaft ist geordnet und die dauernde Leistungsfähigkeit gilt als gerade noch gesichert.

Um die dauernde Leistungsfähigkeit auch weiterhin zu gewährleisten, wird in Anbetracht der immer noch deutlich über dem Landesdurchschnitt liegenden Verschuldung von der Rechtsaufsichtsbehörde dringend empfohlen, geplante Investitionen soweit wie möglich ohne Kreditermächtigungen zu realisieren sowie im laufenden Haushaltsjahr und in den Folgejahren die hohe Verschuldung konsequent und zügig abzubauen. Hierfür sollen alle Einnahmemöglichkeiten des Landkreises vollumfänglich genutzt werden, die Mehreinnahmen für die Reduzierung des Schuldenstandes eingesetzt werden, weiterhin höchste Anforderungen an die Ausgabedisziplin gestellt sowie alle Maßnahmen des Landkreises eng unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten begleitet werden.

Der Haushalt 2024 des Landkreises ist weiterhin durch die finanziellen Auswirkungen des Ukraine-krieges mit der dadurch verbundenen Energiekrise sowie den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst geprägt. Im Hinblick auf die damit einhergehenden Belastungen der Kommunen konnte trotz einer strikten Planung eine moderate Erhöhung der Kreisumlage zum Vorjahr nicht vermieden werden. „Die Regierung hat sehr deutlich gemacht, dass der Landkreis hinsichtlich der Kreisumlage in seiner Rücksichtnahme auf die Gemeinden an die Grenze des Vertretbaren gegangen ist“, sagt Landrat Thomas Karmasin. Nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung im Amtsblatt des Landratsamtes wird diese auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht, wodurch der Haushalt 2024 dann rechtskräftig ist.      red

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