Ab dem 13. Juli können Bürgerinnen und Bürger die Verwaltungsgebäude grundsätzlich auch wieder ohne vorherige Terminvereinbarung aufsuchen. Ausnahmen gelten für die Fahrerlaubnis- und Ausländerbehörde.
Ab dem 13. Juli können Bürgerinnen und Bürger die Verwaltungsgebäude grundsätzlich auch wieder ohne vorherige Terminvereinbarung aufsuchen. Ausnahmen gelten für die Fahrerlaubnis- und Ausländerbehörde.
Amper-Kurier

Fürstenfeldbruck - Der Dienstbetrieb im Landratsamt Fürstenfeldbruck kehrt zurück zur Normalität. Ab dem 13. Juli können Bürgerinnen und Bürger die Verwaltungsgebäude grundsätzlich auch wieder ohne vorherige Terminvereinbarung aufsuchen. Ausnahmen gelten für die Fahrerlaubnis- und Ausländerbehörde. Es wird jedoch weiterhin darum gebeten, im Einzelfall abzuwägen, ob der persönliche Gang ins Landratsamt oder einer seiner Außenstellen erforderlich ist. Auch wenn sich das öffentliche Leben Stück für Stück in Richtung Normalität entwickelt, so gilt es weiterhin, vorsichtig zu sein. Für alle Bereiche des Landratsamtes ist ein auf die jeweilige Liegenschaft abgestimmtes Hygienekonzept vorhanden.

Zulassung von Kfz per Post und im vereinfachten Online-Verfahren ab 1. Juli nicht mehr möglich

Ab dem 13. Juli können die Bürgerinnen und Bürger auch in der Zulassungsstelle wieder persönlich und ohne vorherige Terminvereinbarung vorsprechen. Allerdings darf sich unter Beachtung der Abstandsregeln lediglich eine bestimmte Anzahl von Personen gleichzeitig in den Eingangs- und Wartebereichen der Zulassungsstelle aufhalten.  Mit Rückkehr zu einem regulären Dienstbetrieb werden ab 1. Juli die Zulassung mittels Postversand und das vereinfachte Online-Verfahren nicht mehr angeboten. Diese Möglichkeiten wurden kaum in Anspruch genommen und führten durch die Notwendigkeit von Nachfragen und Korrekturen zu einer Mehrbelastung der Verwaltung einerseits und einer längeren Verfahrensdauer für die Betroffenen andererseits. Kunden können jedoch über das „i-Kfz-Portal“ weiterhin Online-Zulassungsvorgänge erledigen, wenn sie sich vorab mittels neuem Personalausweis elektronisch identifizieren.

Normalisierung des Betriebs in der Zulassungsstelle nach Softwareumstellung

In der Zulassungsstelle und im Bürgerservicezentrum, wo bestimmte Arten von Zulassungsvor-gängen ebenfalls erledigt werden können, wurden in den letzten Wochen große Anstrengungen unternommen, die sehr große Zahl an Vorgängen – wohl auch bedingt durch einen „Stau“ aufgrund der Ausgangsbeschränkungen – möglichst umgehend zu bearbeiten. Leider kam es dennoch zu Problemen u.a. bei der Terminvergabe, auch bedingt durch Schwierigkeiten bei der – leider trotz des ungünstigen Zeitpunkts unumgänglichen - Umstellung der Online-Terminvergabe auf eine neue Software. Diese sind nunmehr behoben, sodass die Online-Terminvergabe zum 06. Juli wieder funktioniert. Landrat Thomas Karmasin ist zuversichtlich, dass sich der Betrieb in der Zulassungsstelle jetzt wieder normalisieren wird:  „Ich habe Verständnis für den auch mir gegenüber geäußerten Unmut, wenn jemand lange auf seinen Zulassungstermin warten musste oder telefonisch nicht durchgekommen ist. Ich bin aber überzeugt, dass die Zulassungsstelle die Probleme demnächst hinter sich gebracht hat und der Service wieder zu aller Zufriedenheit sein wird.“

Terminvereinbarung für Ausländeramt und Fahrerlaubnisbehörde weiter erforderlich

Im Ausländeramt und bei der sich im Gebäude der Zulassungsstelle befindlichen Fahrerlaubnisbehörde ist eine persönliche Vorsprache weiterhin nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. In beiden Bereichen können keine ausreichend großen Wartebereiche geschaffen werden, um den Besucherverkehr mit den entsprechenden Abstandsregeln zu organisieren. Die Kontaktdaten sowie alle weiteren Informationen finden sich auf der Internetseite des Landratsamtes www.lra-ffb.de. Die Kantine des Landratsamtes wird bis auf weiteres lediglich für die Beschäftigten des Landratsamts zugänglich sein.

Eingeschränkter Besucherverkehr war zum Schutz vor dem Corona-Virus nötig

Bis zum 13. Juli können sich Bürgerinnen und Bürger nur schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an die Kreisbehörde wenden. Die Verwaltungsgebäude sind zwar grundsätzlich geöffnet, eine persönliche Vorsprache ist jedoch nur mit vorheriger Terminvereinbarung und in unaufschiebbaren Fällen möglich. „Um unsere rund 1.000 Beschäftigten und alle Bürgerinnen und Bürger wirksam zu schützen, sind diese Maßnahmen erforderlich geworden“, sagt Landrat Thomas Karmasin. Aufgrund des derzeit stabilen Pandemiegeschehens und der weitreichenden Lockerungen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens werden nun die meisten Bereiche des Landratsamtes ab 13. Juli wieder auch für unangemeldete Besucher und Besucherinnen zugänglich sein.

 

 

 

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