Flussregenpfeifer
Manfred Kühn

Landkreis – Die Gebietsbetreuung Ampertal der Landschaftspflegeverbände Dachau und Fürstenfeldbruck freut sich, dass der Flussregenpfeifer wieder an der Amper brütet, und appelliert, das Bootfahrverbot vom 1. März bis 15. Juli in den beiden Naturschutzgebieten Ampermoos und Amperauen mit Leitenwäldern zu beachten.

Aufgrund der niedrigen Wasserstände hat die Amper zahlreiche Kiesbänke freigegeben. Genau diese offenen Kiesflächen benötigt der Flussregenpfeifer für seine Brut. Er legt seine Eier direkt auf den blanken Kies, Eier und Küken sind so gut getarnt, dass sie praktisch unsichtbar sind und leicht zertreten werden können. Zudem ist der Flussregenpfeifer extrem störungsempfindlich und verlässt sein Gelege, wenn wiederholt Bootfahrer oder Badegäste in seine Nähe kommen. Dadurch ist er sehr selten geworden und dringend auf unseren Schutz angewiesen, wenn wir ihn nicht aus unserer Heimat verlieren wollen.

Neben dem Fahrverbot für alle Wasserfahrzeuge in der Brutzeit vom 1. März bis 15. Juli ist auch das Schwimmen in der Nähe von Kiesbänken sowie das Betreten der Kiesbänke strikt zu unterlassen. Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen.

Vom Schutz profitieren neben dem Flussregenpfeifer auch andere störungsempfindliche Arten wie zum Beispiel der Eisvogel. Daher: „Bitte nicht stören“ – für den Erhalt der Lebensvielfalt an unserer Amper!

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