Die Unterkünfte reichen nicht aus
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Landkreis - Die Tageszugangszahlen von Asylbewerbern in Bayern haben in den letzten beiden Wochen enorm zugenommen. Dieser Trend wird sich in den nächsten Wochen fortsetzen. Welche weitergehenden Maßnahmen zur Unterbringung von Asylbewerbern im Landkreis Fürstenfeldbruck damit erforderlich werden, darüber informierte Landrat Thomas Karmasin in einem Pressegespräch am 4. August 2015 im Landratsamt Fürstenfeldbruck.
 
„Ich gehe derzeit davon aus, dass bis zum Jahresende mindestens die angenommene Zahl von 3.000 Personen unterzubringen ist. Dies ist in den regulären Unterkünften und mit der bisherigen Strategie, einzelne, auch kleinerer Häuser/Wohncontainer anzumieten, nicht mehr möglich“, so Landrat Thomas Karmasin. Ferner wies er daraufhin, dass auch die Kapazitäten für den Notfallplan der Regierung von Oberbayern zu erhöhen sind. Bevor Landrat Karmasin die aktuellen Maßnahmen für die dezentrale Unterbringung erläuterte, stellte er die derzeitige Ausgangslage dar: Seit Jahren erreicht die Bundesrepublik Deutschland ein starker Zustrom von Menschen, die versuchen, unter Stellung eines Asylantrags ein Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet zu erlangen. Während zunächst Menschen aus Krisengebieten den Hauptteil darstellten, ist die Zuwanderung insbesondere seit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die die Leistungen für jegliche Art von Asylbewerbern erhöht hat, aber auch seit der Umstellung der Leistungen auf Geld anstelle von Sachleistungen, völlig beliebig geworden. Mittlerweile suchen mehr als zwei Drittel der Zuwanderer nicht mehr Schutz, sondern Geld. Da die auf den Vollzug des Asylrechts ausgelegten staatlichen Systeme durch Überlastung versagen und damit durch Geldleistungen attraktiver Aufenthalt faktisch jedermann gewährt wird, steigen die absoluten Zugangszahlen dramatisch an.
 
Aus Sicht von Landrat Karmasin sei nötig, auch für die reguläre Unterbringung ab sofort Objekte zu erschließen, die über große Kapazitäten zur Aufnahme verfügen. Er habe daher seine Verwaltung aufgefordert, unverzüglich alle weiteren Landkreisturnhallen, aber auch geeignete (Sport,- Kultur-, Gemeinde-, usw.) Hallen in Trägerschaft der Städte und Gemeinden sowie weitere Großobjekte wie z. B. öffentliche Tiefgaragen auf ihre Tauglichkeit zur Unterbringung zu überprüfen. Soweit möglich wird die Verwaltung im Rahmen ihrer Prüfung auch berücksichtigen, ob und zu welchem Zeitpunkt sehr wichtige und aufwändige Events und/oder Sportveranstaltungen stattfinden. Ferner wird derzeit für mehrere Standorte die konkrete Realisierung von Traglufthallen geprüft. Die Ergebnisse der Überprüfung werden in eine Prioritätenliste zusammengeführt. Karmasin wies daraufhin, dass er auch unabhängig von der Belegung eigener Landkreishallen die Inanspruchnahme gemeindlicher Hallen prüfen lasse. Er lies keine Zweifel offen, dass eine Belegung von z.B. Mehrzweckhallen der Städte und Gemeinden auch dann in Frage komme, wenn die Inanspruchnahme einer Landkreisturnhalle unmöglich ist oder insbesondere, wenn in der betreffenden Kommune noch keine Asylbewerber aufgenommen werden konnten. Ebenso deutlich war sein Hinweis, dass gegebenenfalls auch mit der Notwendigkeit der Beschlagnahme zu rechnen sei. Karmasin weiter „Mein Ziel, die vor uns liegende Herausforderung auf möglichst viele kommunale Schultern in unserem Landkreis gerecht zu verteilen, möchte ich auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht aufgeben. Allerdings wird es mir nicht mehr möglich sein, den unter den Gemeinden vereinbarten Verteilungsschlüssel einzuhalten.“ Das bedeute, dass das Landratsamt gezwungen sei, alle zur Verfügung stehenden Objekte – insbesondere diejenigen mit großen Kapazitäten – in Anspruch zu nehmen.
 
Im Gespräch wurde ebenso sichtbar, dass im Hinblick auf die Ziele „schnell und viel“ bei der Qualität der künftigen Unterbringung ggfs. Abstriche zu machen sind. Für besonders schutzwürdige Personen (Schwangere, Kleinkinder, Verletzte) werden jedoch Sonderlösungen zur Unterbringung angestrebt. Die Abteilung Gesundheit im Landratsamt sei angewiesen worden, sich darauf vorzubereiten, in großer Anzahl und nach kurzfristiger Ankündigung Erstuntersuchungen durchzuführen.
Die Ober/Bürgermeister/innen im Landkreis habe er bereits informiert und gebeten, die Vorstände der Vereine, Verbände, usw. der gemeindlichen Hallen über den aktuellen Sachstand zu informieren. Ebenso wies er die Referate seines Hauses an, Personal für die Aufgaben der Asylunterbringung zur Verfügung zu stellen und im Übrigen nach strikten Prioritäten zu arbeiten. Die Mitarbeiter/innen informierte Amtsleiter Karmasin in einem gesonderten Rundschreiben zur aktuellen Lage. Abschließend warb Karmasin um Verständnis: Die zusätzlichen Aufgaben der Landkreisverwaltung bringen Einschränkungen des allgemeinen Dienstbetriebs mit sich. Dies bedeutet, dass sich etwa Genehmigungszeiten z. B. für Bauanträge im Bereich Gewerbe und Großprojekte verlängern können; auch die Erledigung nicht besonders dringlicher Aufgaben, insbesondere in den Fachbereichen Ausländerwesen sowie Schulen, Sport, Kultur und im Amt für Jugend und Familie oder im Bereich des Bürgerservice-Zentrums und des kreiseigenen Hoch- und Tiefbaus sowie weiterer Fachbereiche, könne länger dauern und zu Unmut bei den Betroffenen führen.
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