- In der Nacht vom 18.04. auf den 19.04.2020 kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Fürstenfeldbruck eine Diskothek bezüglich der Einhaltung der bestehenden Ausgangsbeschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Den Beschuldigten erwartet nun eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz wegen Drogenbesitz und -handel.
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Fürstenfeldbruck - In der Nacht vom 18.04. auf den 19.04.2020 kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Fürstenfeldbruck eine Diskothek bezüglich der Einhaltung der bestehenden Ausgangsbeschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass sich 7 Personen bei lauter Musik zusammengefunden hatten und eine der anwesenden männlichen Personen neben sich griffbereit Amphetamin in vorportionierter, verkaufsfertiger Menge liegen hatte. Der Mann aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck ist der Polizei bereits bekannt und in der Vergangenheit auch schon wegen Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz in Erscheinung getreten.

Bei einer durch die Staatsanwaltschaft München II angeordneten Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten fanden die Beamten noch kleinere Mengen Amphetamin, mehrere Gramm Marihuana, Haschisch sowie Kokain. Zusätzlich konnten bei dem Beschuldigten Dopingmittel sichergestellt werden, die die gesetzlich festgelegte sogenannte „nicht geringe Menge“ um ein 58-Faches überstiegen. Weiter deuten mehrere aufgefundene Utensilien, wie eine Feinwaage mit Rauschgiftanhaftungen, auf den Handel mit Rauschgift durch den Beschuldigten hin. Die Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck übernahm die Ermittlungen. Den Beschuldigten erwartet nun eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz wegen Drogenbesitz und -handel. Die weiteren, bei der Kontrolle in der Diskothek anwesenden Personen, werden wegen Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zur Anzeige gebracht.

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