
Um Missbräuche zu verhindern, müssen EU-weit alle Pkw- und Motorrad-Führerscheine verpflichtend in einheitliche und fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Betroffen sind sowohl Papier- als auch Scheckkartenformate, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Der Umtausch muss auf der zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Dazu sind weder eine erneute Prüfung noch eine Gesundheitsuntersuchung nötig. Nach Auskunft von ARAG Experten beginnt der stufenweise Prozess mit Führerscheinen, die zwischen 1953 und 1958 ausgestellt wurden. Sie müssen bis zum 19. Januar 2022 umgetauscht werden. Weil es aufgrund der Corona-Pandemie aktuell schwierig sein kann, einen Termin bei der Führerscheinstelle zu bekommen, gilt hier allerdings eine verlängerte Frist bis zum 19. Juli 2022. Spätestens dann muss der Umtausch aber erfolgt sein. Denn wer weiterhin mit alten Papieren unterwegs ist, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Der Umtauschprozess endet am 19. Januar 2033. Bis dahin müssen dann Führerscheine aus den Jahren 2012 und 2013 sowie ganz alte Führerscheine, die vor 1953 ausgestellt wurden, umgetauscht sein. Der neu ausgestellte Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und muss nach Ablauf dieser Gültigkeit erneuert werden. So soll eine Aktualisierung von Namen und Lichtbild sichergestellt werden. Wer wann umtauschen muss, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in zwei Tabellen zusammengefasst . ARAG Experten weisen darauf hin, dass es jederzeit möglich ist, den Führerschein auch schon vor der eigentlichen Frist freiwillig umzutauschen.