Auch wenn mittlerweile vorrangig andere Themen die Schlagzeilen beherrschen, ist die Corona-Pandemie noch nicht vorbei. Nachfolgend finden Sie aktuelle Corona-Zahlen für den Landkreis Fürstenfeldbruck, Hinweise, wo Sie sich testen lassen können, und Infos über die derzeit geltenden Corona-Bestimmung
Aktuelle Lage im Landkreis Fürstenfeldbruck
Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz lag laut örtlichem Gesundheitsamt am Donnerstag, dem 12.05.2022 b bei 875,45. Insgesamt haben sich 74.661 Menschen, die im Landkreis Fürstenfeldbruck leben, mit dem Virus infiziert. Die Anzahl der Todesfälle, die mit Covid-19 in Zusammenhang stehen, beträgt 226. Mit Stand vom 08.05.2022 sind im Landkreis Füstenfeldbruck insgesamt 142.023 Erstimpfungen gegen das Virus verabreicht worden – das entspricht einer Impfquote von 64,83 %. Die Anzahl der Zweitimpfungen beträgt 148.397, was einer Impfquote von 67,74 % entspricht. Der Grund dafür, dass die Quote der Zweitimpfung höher ist als die der Erstimpfung ist, dass das Genesenenzertifikat bei Covid-19-Genesenen wie eine Erstimpfung zählt und diese Menschen nur bei der Zweitimpfung in der Statistik erfasst werden. Eine Booster-Impfung wurde 120.167 mal verabreicht, das entspricht einer Quote von 54,85 %.
Auf Corona testen lassen
Wer keine Symptome aufweist, hat das Anrecht auf einen kostenlosen Schnelltest pro Woche. Dieser sogenannte Bürgertest kann u.a. in Arztpraxen und Apotheken oder bei den Bayerischen Testzentren des Landratsamts Fürstenfeldbruck durchgeführt werden. Wer in Bezug auf das Virus auf Nummer sicher gehen will, kann sich Corona Schnelltests im Internet kaufen und somit jederzeit schnell und flexibel prüfen, ob eine Infektion vorliegt. Bei einem positiven Schnelltest oder Selbsttest müssen Sie einen PCR-Test durchführen lassen, durch den das Ergebnis im Labor überprüft wird. Dies ist in Hausarxtpraxen oder bei einem der beiden Bayerischen Testzentren des Landratsamts Fürstenfeldbruck möglich. Der PCR-Test ist für Sie kostenlos, wenn Sie ein Foto bzw. eine Bescheinigung über das Ergebnis des ersten Tests vorlegen. Steht einwandfrei fest, dass Sie sich mit dem Corona-Virus infiziert haben, sind Sie verpflichtet, sich umgehend in Isolation zu begeben. Diese beträgt in Bayern aktuell fünf Tage. Sind Sie nach Ablauf der fünf Tage für 48 Stunden symptomfrei, können Sie die Isolation beenden, ansonsten müssen Sie diese fortsetzen.
Coronaregeln in Bayern
Seit dem 01.Mai 2022 gelten in Bayern neue Corona-Regeln. Die FFP2-Maskenpflicht besteht somit nur noch im öffentlichen Personennahverkehr und in sogenannten Einrichtungen zur Betreuung vulnerabler Personen wie zum Beispiel Arztpraxen, Krankenhäusern, Altenheimen oder Pflegeheimen. Um Zutritt zu Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen zu erhalten, muss man sich außerdem testen lassen. In Einzelhandelsgeschäften und in der Gastronomie besteht keine Maskenpflicht mehr. In Schulen und Kitas gibt es seit dem 01.Mai in Bayern keinerlei Testpflichten mehr. Ein Besuch dieser Einrichtungen ist also wieder ohne Einschränkungen möglich.
Unabhängig von den geltenden Corona-Regeln raten Gesundheitsexperten weiterhin dazu, in allen Innenräumen eine FFP2-Maske oder medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Außerdem sollte man nach wie vor, so weit es geht, darauf achten, den Mindestabstand von anderthalb Metern zu anderen Menschen einzuhalten. Auch eine Beachtung der Hygieneregeln wird weiterhin empfohlen: Dazu gehören regelmäßiges Händewaschen und Lüften in Innenräumen. Den besten Schutz vor einer Infektion stellt eine Impfung dar – vor allem alte und gesundheitlich vorbelastete Menschen sollten sich rechtzeitig um eine Auffrischungsimpfung kümmern.