Dieses Fenster kann man bis zur Reparatur eventuell noch notdürftig mit Folie zukleben und in die Werkstatt fahren. Sind jedoch alle Scheiben nach einem Hagelschlag zerborsten, gilt das Fahrzeug als fahruntüchtig.
Gabi Loke/be.p
Für Autobesitzer und deren Versicherer war 2013 das schadenträchtigste Jahr seit Beginn der Statistik. Das bilanziert der aktuelle „Naturgefahrenreport 2014“ des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Hagel, Stürme und Blitze verursachten rund 690.000 Schäden an Autos, die Versicherer zahlten dafür etwa 1,7 Milliarden Euro. Zum Vergleich: 2012 wurden „nur“ 240.000 Kraftfahrzeuge durch Hagel, Sturm oder Blitz in Mitleidenschaft gezogen, etwa 500 Millionen Euro kostete der Schadenersatz.
Die Schäden im vergangenen Jahr gingen vor allem auf das Konto der Hagelunwetter. Das besondere an Hagelgewittern: Sie kommen ohne große Vorwarnzeit und sind in kurzer Zeit vorbei. Zudem sind sie regional begrenzt. Das erschwert die Hilfe erheblich. Denn die Kapazitäten der lokalen Auto-Werkstätten sind nicht auf solche Extrem-Ereignisse ausgelegt. Andererseits sind gerade in ländlichen Gebieten die Menschen auf den fahrbaren Untersatz angewiesen.
Die Hagelbeulen sind zwar hässlich, aber eher ein ästhetisches Problem. Schwerwiegender ist es, wenn die Scheiben zersplittert sind. Denn damit gilt ein Auto als fahruntüchtig. Zudem müssen so schnell wie möglich die „offenen Stellen“ abgedichtet werden, damit kein Regenwasser ins Fahrzeug läuft und die Elektronik in Mitleidenschaft zieht. Die Versicherer geben nach einer telefonischen oder Online-Meldung die Reparatur der Glasschäden frei, so dass das Fahrzeug möglichst schnell wieder genutzt werden kann. Für die Blechschäden können in den betroffenen Regionen je nach Bedarf Sammelbegutachtungsstellen eingerichtet werden, um auch hier die Reparaturaufträge möglichst schnell veranlassen zu können. Bewährt haben sich so genannte „Dellendoktoren“. In vielen Fällen können sie das Blech von innen wieder so ausdellen, dass keine Neulackierung nötig ist. Die finanziellen Folgen von Schäden durch Hagel, Sturm, Blitz und Überschwemmung übernimmt die Teilkasko. Das sind die Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden der Wiederbeschaffungswert. Nur der vereinbarte Selbstbehalt ist aus eigener Tasche zu zahlen. Eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt findet nicht statt, da es für die Teilkasko im Unterschied zur Kfz-Haftpflicht und zur Vollkasko keinen solchen gibt. Die Teilkasko kann separat abgeschlossen werden, ist aber auch Bestandteil der Vollkasko. Unter www.gdv.de/naturgefahrenreport2014 sind Karten verlinkt, aus denen die besonders von Hagel und Sturm bedrohten Gebiete hervorgehen. Die liegen vor allem in Süddeutschland. Doch nach Erkenntnissen des Deutschen Wetterdienstes kann es jede Region treffen. „Andreas“ wütete 2013 beispielsweise in Niedersachsen - in Wolfsburg wurde nahezu jedes dritte Fahrzeug getroffen.  be.p