In Deutschland wird jeder vierte Bürger während seines Berufslebens erwerbsunfähig.
djd/AXA
Angestellte, Handwerker, Hausfrauen oder Selbstständige sollten sich Gedanken um die Absicherung ihrer Arbeitskraft machen, denn vor einer Krankheit oder einem Unfall ist niemand absolut geschützt. Doch nicht jeder kann sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung leisten, oder der entsprechende Beruf ist einfach nicht versicherbar. Eine alternative Absicherung kann die Existenz retten, denn mit der Arbeitsunfähigkeit droht oft auch der finanzielle wie gesellschaftliche Abstieg. Gerade für nach 1961 Geborene ist eine solche existenzielle Absicherung besonders wichtig, da sie keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr erhalten. Nur etwa drei Millionen Menschen besitzen nach Erhebungen der Finanzaufsicht Bafin hierzulande überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Oftmals ist der Schutz gegen existenzielle Risiken, die die eigene Arbeitskraft beeinträchtigen können, zudem unzureichend.
Jeder Vierte wird berufsunfähig
Dabei wird in Deutschland jeder vierte Bürger während seines Erwerbslebens berufsunfähig. Insbesondere für körperlich tätige Risikogruppen wie Handwerker oder Bauarbeiter setzten Arbeitgeber in den vergangenen Jahren umfassende Schutzmaßnahmen um, so dass das Risiko von schweren Arbeitsunfällen gesenkt wurde: Allerdings sind nicht Unfälle der Hauptgrund für den Verlust der Arbeitskraft, sondern Erkrankungen. Durchschnittlich erhalten die nach 1961 geborenen Betroffenen im Falle eines Falles jedoch nur eine Erwerbsminderungsrente von etwa 600 Euro. Wer noch mehr als sechs Stunden pro Tag arbeitsfähig ist, erhält keinerlei staatliche Unterstützung. Maßgeblich ist dabei nicht, ob der eigene Beruf noch ausgeübt werden kann, sondern ob grundsätzlich eine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden kann. Für einen beruhigten Blick in die Zukunft gibt es neben der klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung ein alternatives Konzept, die sogenannte Existenzschutzversicherung, auch bekannt als funktionale Invaliditätsversicherung. Vier Säulen umfasst das Konzept der Existenzschutzversicherung und garantiert Versicherten - seien es Hausfrauen, Künstler, Selbstständige oder Handwerker - Existenzschutz. Unabhängig vom Beruf erhält ein 30-Jähriger zum Beispiel bei einem bestimmten Anbieter 1.000 Euro monatliche Rente für einen monatlichen Beitrag von 21,90 Euro.
Vier Säulen der Existenzschutzversicherung
Die erste Säule der Existenzschutzversicherung beinhaltet eine Unfallrente. Diese sichert gegen finanzielle Folgen von schweren Unfällen ab, indem eine monatliche lebenslange Leibrente ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent gezahlt wird. Die zweite Säule besteht aus dem Organkonzept. Dabei wird für lebenswichtige Organe, die in ihrer Funktion medizinisch untersucht worden und nachweislich eingeschränkt sind, eine Leistung in Form einer monatlichen lebenslangen Rente gezahlt. Auch Krebserkrankungen sind über das Organkonzept abgedeckt. Im Markt unterscheiden sich hierbei die Konzepte erheblich. Einige Anbieter begrenzen die Leistung und zahlen maximal 60 Monate, die Existenzschutzversicherung beispielsweise zahlt bei Erreichen eines bestimmten Krebsstadiums eine monatliche lebenslange Rente. Grundfähigkeiten der Sinnesorgane wie Sehen, Hören und Sprechen sowie die Leistungsfähigkeit des Stütz- und Bewegungsapparats sichert die dritte Säule der sogenannten Grundfähigkeitsversicherung ab. Um die Leistung des Stütz- und Bewegungsapparats einschätzen zu können, wird die Funktionsfähigkeit nach definierten Kriterien erhoben, beispielsweise ob Tätigkeiten wie Treppensteigen noch gelingen. Liegt eine nach Sozialgesetzbuch anerkannte Pflegestufe eins vor, tritt die vierte Säule, nämlich die Pflegeversicherung, in Kraft. Die Leistungsvoraussetzungen sind medizinisch eindeutig. Durch Messung der Funktionsfähigkeiten etwa erfolgt eine objektive Prüfung. Definierte Vorgaben zur Schwere der Einschränkung sorgen dafür, dass das gesamte Vorgehen transparent und nachvollziehbar ist. djd/pt
Jeder Vierte wird berufsunfähig
Dabei wird in Deutschland jeder vierte Bürger während seines Erwerbslebens berufsunfähig. Insbesondere für körperlich tätige Risikogruppen wie Handwerker oder Bauarbeiter setzten Arbeitgeber in den vergangenen Jahren umfassende Schutzmaßnahmen um, so dass das Risiko von schweren Arbeitsunfällen gesenkt wurde: Allerdings sind nicht Unfälle der Hauptgrund für den Verlust der Arbeitskraft, sondern Erkrankungen. Durchschnittlich erhalten die nach 1961 geborenen Betroffenen im Falle eines Falles jedoch nur eine Erwerbsminderungsrente von etwa 600 Euro. Wer noch mehr als sechs Stunden pro Tag arbeitsfähig ist, erhält keinerlei staatliche Unterstützung. Maßgeblich ist dabei nicht, ob der eigene Beruf noch ausgeübt werden kann, sondern ob grundsätzlich eine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden kann. Für einen beruhigten Blick in die Zukunft gibt es neben der klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung ein alternatives Konzept, die sogenannte Existenzschutzversicherung, auch bekannt als funktionale Invaliditätsversicherung. Vier Säulen umfasst das Konzept der Existenzschutzversicherung und garantiert Versicherten - seien es Hausfrauen, Künstler, Selbstständige oder Handwerker - Existenzschutz. Unabhängig vom Beruf erhält ein 30-Jähriger zum Beispiel bei einem bestimmten Anbieter 1.000 Euro monatliche Rente für einen monatlichen Beitrag von 21,90 Euro.
Vier Säulen der Existenzschutzversicherung
Die erste Säule der Existenzschutzversicherung beinhaltet eine Unfallrente. Diese sichert gegen finanzielle Folgen von schweren Unfällen ab, indem eine monatliche lebenslange Leibrente ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent gezahlt wird. Die zweite Säule besteht aus dem Organkonzept. Dabei wird für lebenswichtige Organe, die in ihrer Funktion medizinisch untersucht worden und nachweislich eingeschränkt sind, eine Leistung in Form einer monatlichen lebenslangen Rente gezahlt. Auch Krebserkrankungen sind über das Organkonzept abgedeckt. Im Markt unterscheiden sich hierbei die Konzepte erheblich. Einige Anbieter begrenzen die Leistung und zahlen maximal 60 Monate, die Existenzschutzversicherung beispielsweise zahlt bei Erreichen eines bestimmten Krebsstadiums eine monatliche lebenslange Rente. Grundfähigkeiten der Sinnesorgane wie Sehen, Hören und Sprechen sowie die Leistungsfähigkeit des Stütz- und Bewegungsapparats sichert die dritte Säule der sogenannten Grundfähigkeitsversicherung ab. Um die Leistung des Stütz- und Bewegungsapparats einschätzen zu können, wird die Funktionsfähigkeit nach definierten Kriterien erhoben, beispielsweise ob Tätigkeiten wie Treppensteigen noch gelingen. Liegt eine nach Sozialgesetzbuch anerkannte Pflegestufe eins vor, tritt die vierte Säule, nämlich die Pflegeversicherung, in Kraft. Die Leistungsvoraussetzungen sind medizinisch eindeutig. Durch Messung der Funktionsfähigkeiten etwa erfolgt eine objektive Prüfung. Definierte Vorgaben zur Schwere der Einschränkung sorgen dafür, dass das gesamte Vorgehen transparent und nachvollziehbar ist. djd/pt