15 Juli Bootsfahrverbot Naturschutz
Fahrverbot in den Naturschutzgebieten „Ampermoos“ und „Amperaue“ noch bis einschließlich 15. Juli
ak

Landkreis – Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Fürstenfeldbruck weist darauf hin, dass das Fahren mit Kajak, Schlauchboot, Floß oder Ähnlichem in den beiden Naturschutzgebieten „Ampermoos“ und „Amperaue“ noch bis einschließlich 15. Juli verboten ist. Von Eching/Stegen bis Grafrath und von Schöngeising bis zum Stausee in Fürstenfeldbruck (Foto) ist die Amper in dieser Zeit wie jedes Jahr für die Freizeitkapitäne gesperrt.
Das international bedeutsame Feuchtgebiet „Ampermoos“ wurde bereits 1982 unter Schutz gestellt, 1996 die „Amperaue“ mit ihrer naturnahen Flusslandschaft. Beide Naturschutzgebiete sind Lebensraum zahlreicher, teils seltener und bedrohter Brutvogelarten wie Eisvogel und Flussregenpfeifer. Deshalb hat die Natur während der Brutzeit hier absoluten Vorrang vor Freizeitaktivitäten; die zeitlich begrenzten Bootfahrverbote sollen helfen, Störungen zu vermeiden.
Die Behörde bittet um Verständnis für diese vorübergehende Beschränkung und dankt den Bootfahrern für ihr umsichtiges Verhalten.

Weitere Auskünfte erhält man in der Kreisbehörde unter den Telefonnummern: 08141 519-476, -937 und -553.