Landkreis Starnberg - Das schöne Wetter lockt wieder vermehrt Sonnenhungrige und auch die ersten Badegäste an die Seen. Aber nicht alle Besucher dürfen in die Erholungsgebiete. Das Landratsamt Starnberg macht darauf aufmerksam, dass das Mitnehmen von Hunden in den Erholungsgebieten während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September nicht erlaubt ist. Dieses Verbot gilt für die Erholungsgebiete Kempfenhausen am Starnberger See, Oberndorf am Wörthsee, Wartaweil am Ammersee sowie Pilsensee-Ost.