Landkreis – Aufgrund der geänderten 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) sind bereits am vergangenen Donnerstag Erleichterungen im Hinblick auf die Corona-Maßnahmen in Kraft getreten. Darüber informiert das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Die Änderungen betreffen zunächst vollständig Geimpfte und Genesene, die zum einen negativ getesteten Personen gleichgestellt werden, beispielsweise beim Einkauf oder Friseurbesuch.