Die Gesellschafter des MVV haben am 6. Juli 2018 die Tarifreform beschlossen, sie ist seit Einführung des Verbundes 1972 die umfassendste Weiterentwicklung
MVV
Landkreis - Die Gesellschafter des MVV haben am 6. Juli die Tarifreform beschlossen. Sie ist seit Einführung des Verbundes 1972 die umfassendste Weiterentwicklung. Die finale Entscheidung steht jetzt unter dem Vorbehalt der Beschlüsse der Kreisgremien, denn der Landkreis Fürstenfeldbruck ist einer von zehn Gesellschaftern. Der Ausschuss für Energie, Umwelt und Planung sowie der Kreistag werden sich am 26. Juli mit den Ergebnissen befassen. Die Tarifreform ist neben dem kontinuierlichen Ausbau des ÖPNV-Angebotes und zukunftsweisenden Entwicklungen wie z.B. E-Ticketing, multimodalen Schnittstellen oder modernem Marketing ein wichtiger Baustein der ÖPNV-Offensive, die auch der Landkreis Fürstenfeldbruck entscheidend vorantreibt. Erst im Dezember 2017 wurden im ländlich strukturierten westlichen Landkreis zehn neuen Regionalbuslinien eingesetzt und damit das ÖPNV-Angebot erheblich ausgeweitet. Stimmen der Stadtrat München und die Kreistage der acht Verbundlandkreise zu, ist Stichtag der Umsetzung der 9. Juni 2019. Damit ist ausreichend Zeit für eine umfassende und fahrgastfreundliche Informationskampagne. Was kostet die Fahrt von A nach B im Bartarif oder mit Zeitkarten, was verbessert sich bei den Geltungsräumen und was bedeutet Übergangsbereich? Auf diese und viele weitere Fragen wird die Stabsstelle Öffentlicher Personennahverkehr im Landratsamt Fürstenfeldbruck in den kommenden Monaten Antworten liefern. Natürlich wird es auch die klassischen Produkte wie Medienanzeigen und Faltblätter geben. Ebenso besteht die Möglichkeit sich zu gegebener Zeit auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lra-ffb.de zu informieren, damit alle zum Stichtag 9. Juni 2019 gut vorbereitet sind. Erste allgemeine Auskünfte zur Tarifreform bietet der MVV auf seiner Homepage unter www.mvv-muenchen.de/tarifreform an.
 
Ein einheitlicher und verständlicher Tarifplan macht es einfacher, sich ein Ticket zu kaufen und auf Bus und Bahn „umzusteigen“.
Mit der Einführung gilt sowohl für Einzelfahrten als auch Zeitkarten ein vereinfachtes, einheitliches Tarifgebiet mit insgesamt sieben Zonen (Innenraum mit Zone M und Außenraum mit sechs Zonen), die die bisherigen 16 Ringe im Zeitkartentarif und vier Zonen im Bartarif ablösen. Der Landkreis Fürstenfeldbruck liegt künftig ausschließlich in den Tarifzonen 1 bis 4. Der Ticketkauf wird dadurch erheblich einfacher. Im Landkreis Fürstenfeldbruck sind jährlich ca. 9 Millionen Fahrgäste unterwegs. Ein verständlicheres und flexibleres neues System wird noch mehr Landkreisbürger dazu zu bewegen, auf den ÖPNV „umzusteigen“ und ihre Fahrten von Anfang an mit dem Regionalbus zu starten. Neu ist auch, dass mehrfach durchfahrene Zonen nur noch einmal zu zählen sind.
 
Öffentlich fahren mit Bus und Bahn lohnt sich für Vielfahrer
Die Reform sieht höhere Rabatte für Abo- und Jahreskarten vor. Der Landkreis Fürstenfeldbruck ist ein ausgeprägter „Pendlerlandkreis“. Damit nützt die Tarifreform der Mehrheit der Zeitkartenkunden, die künftig mit günstigeren Preisen unterwegs sein werden. Auch Vielfahrer ohne Zeitkarte profitieren: Wer mit der Streifenkarte fährt, spart gegenüber der Einzelfahrkarte bis zu 15 Prozent.
 
Neu gestaltete Tarifzonen bieten günstigere und größere Geltungsräume, die zu einem klimafreundlichen Verkehrsverhalten einladen
Die neuen Tarifkreise beinhalten größere Geltungsräume. Tarifgrenzen in geschlossenen Ortschaften gehören der Vergangenheit an, die neuen Tarifkreise orientieren sich klarer an gewachsenen Siedlungsstrukturen. Eine besonders attraktive Neuerung im Landkreis Fürstenfeldbruck sind sogenannte „Übergangsbereiche“, in denen Orte zwei Tarifzonen zugeordnet werden. Bei der Reform wurde dies für die Städte Fürstenfeldbruck, Olching, Puchheim und die Gemeinden Alling, Althegnenberg, Egenhofen, Eichenau, Grafrath, Gröbenzell, Maisach, Mammendorf und Moorenweis umgesetzt. Fahrgäste können so die für ihren Reiseweg günstigere Tarifzone auswählen, die berüchtigten Tarifsprünge gibt es nicht mehr. Fast immer kann auch der Bus zum Bahnhof ohne zusätzliche Fahrtkosten genutzt werden. Vorteile: keine Parkplatzsuche, kein „Eiskratzen“ im Winter, keine Parkgebühren usw. Den Fahrgästen wird also eine attraktive Alternative für klima- und umweltfreundliches Verhalten vor Ort angeboten, die Anschaffung des zweiten oder gar dritten Autos in der Familie erübrigt sich. Alle Orte im Landkreis Fürstenfeldbruck sind künftig maximal nur noch eine oder zwei Tarifzonen von der Kreisstadt Fürstenfeldbruck entfernt. Diese Verbesserungen schaffen für den gleichen oder sogar günstigeren Fahrpreis erheblich mehr Flexibilität und großzügigere Bewegungsräume.
 
Die IsarCard 65
Mit dem demographischen Wandel werden sehr viele Seniorinnen und Senioren in den nächsten Jahren im Landkreis Fürstenfeldbruck leben und dann von der neuen IsarCard 65 profitieren. Sie wird ganztägig gültig sein, ohne Sperrzeit. Das „Nachstempeln“ für Fahrten im morgendlichen Berufsverkehr entfällt. Die Altersgrenze wird von 60 auf 65 Jahre angehoben. Für Bestandskunden unter 65 Jahren gibt es eine Übergangsregelung.
 
Das neue Sozialticket IsarCard S

Im Landkreis Fürstenfeldbruck wird hilfeberechtigten Mitbürgerinnen und Mitbürgern künftig das neue Sozialticket angeboten. Es orientiert sich mit gestaffelten Preisen an den sieben Tarifzonen. Auf Antrag und Nachweis der Berechtigung wird ein sogenannter „Landkreispass“ ausgestellt, mit dem an den Fahrkarten-Verkaufsstellen ein vergünstigtes Monatsticket erworben werden kann.
 
U21, weniger zahlen, mehr erleben
Für Jugendliche (15- bis 21-Jährige) gibt es eine neue Streifenkarte U21 mit hohem Rabatt von 40 Prozent.
 
Bewährtes bleibt
Dazu gehört die IsarCard 9 Uhr für Spätaufsteher, die Gruppen-Tageskarte, die einmalig günstige Kinderpreisregelung (6- bis 14-Jährige) mit einem Streifen bzw. einer Preisstufe für alle Fahrten/Ziele und die Fahrrad-Tageskarte.
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