Der Regelsatz für Hilfeempfänger des Bezirks Oberbayern liegt damit im Landkreis Fürstenfeldbruck in der Höchststufe
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Landkreis - Rückwirkend zum 1. Januar bekommen Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige, die im Landkreis Fürstenfeldbruck leben, einen erhöhten Sozialhilfe-Regelsatz vom Bezirk Oberbayern. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen vom Bezirk Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege erhalten. Der Landkreis Fürstenfeldbruck orientiert sich laut einem Kreistagsbeschluss künftig an den Regelsätzen der Stadt München, die ebenfalls höhere Beträge finanziert. Der Regelsatz für Hilfeempfänger des Bezirks Oberbayern liegt damit im Landkreis Fürstenfeldbruck in der Höchststufe bei 430 Euro – ein Plus von 21 Euro gegenüber dem bundesweit gültigen Betrag von 409 Euro. Auch der Barbetrag (Taschengeld) klettert nach oben: nämlich auf 116,10 Euro. Angepasst werden die Regelsätze auch für Kinder und Jugendliche entsprechend den gesetzlich vorgegebenen Altersgrenzen um elf bis 15 Euro.
 
Die Anpassung des Regelsatzes im Landkreis Fürstenfeldbruck erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2017 vor dem Hintergrund, dass im Großraum München die Lebenshaltungskosten deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen. Der Kreisausschuss des Kreistags Fürstenfeldbruck hat die Erhöhung Anfang Februar beschlossen. Eine abschließende Entscheidung fiel in der Sitzung des Kreistags am 6. April. „Bei dieser Erhöhung ziehen wir mit“, sagte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. „Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftige, die ihre Leistungen vom Bezirk Oberbayern erhalten, dürfen nicht schlechter gestellt sein als Sozialhilfeempfänger des Landkreises.“
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