Der Bebauungsplanentwurf für die sogenannte Gilchinger Glatze erstreckt sich über 138000 qm, wovon rund 65000 qm als Bauland und 73000 qm als öffentliche Fläche beziehungsweise als Stadtpark vorgesehen sind
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Gilching – Die Bebauung der so genannten Glatze in Gilching wird die Verwaltung und den Gemeinderat mindestens noch das nächste Jahrzehnt beschäftigten. Immerhin wurde in der Ratssitzung mit dem Auslegungsbeschluss des Bebauungsplan-Konzepts, der frühzeitigen Beteiligtung der Öffentlichkeit bzw. der Träger öffentlicher Belange ein wichtiger Schritt getan. Mittlerweile ist es 12 Jahre her, dass Architekt Marc Rommel und sein Bebauung-Konzept im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs als Sieger hervorging. Der Bebauungsplanentwurf erstreckt sich über 138000 Quadratmeter, wovon rund 65000 Quadratmeter als Bauland und 73000 Quadratmeter als öffentliche Fläche beziehungsweise als Stadtpark vorgesehen sind. Laut Bauamtsleiter Max Huber wird die rein überbaute Grundfläche etwa 19000 Quadratmeter betragen, auf der 490 Wohneinheiten für etwa 1700 Menschen geplant sind. Ein Problem ist, dass an dem derzeit landwirtschaftlich genutzten Areal zwischen Starnberger Weg und Ortszentrum über 40 Grundstückseigner beteiligt sind. Voraussetzung für die gerechte Aufteilung der Flächen  ist eine so genannte Flurbereinigung. Ein erster Schritt dazu war die Vermessung des gesamten Areals. Dies sei bereits geschehen, erklärte Huber. „Aus derzeit vielen handtuchgroßen Grundstücken wird dann im Umlegungsverfahren zusammenhängendes Bauland gemacht. Dies gehe aber erst nach der öffentlichen Auslegung und der Berücksichtigung eingegangener Einwände und Anregungen“, betonte Huber. Hat der Gemeinderat den neuen und überarbeiteten Planentwurf abgesegnet, wird parallel dazu in Kooperation mit den über 40 Eigentümern das Umlegeverfahren weitergeführt und die städtebaulichen Verträge geschlossen. Auf eine Zeitprognose wollte sich Huber nicht einlassen. „Dieses Verfahren kann sehr schnell gehen, wenn sich alle einig sind., aber auch bis zu fünf Jahren dauern. Das ist dann der Fall, wenn einer der Grundstücksbesitzer mit der geplanten Umlegung so nicht einverstanden ist.“  Lele 
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