Von links: Martin Obermeier (Bürgermeister Egenhofen), Johann Wörle (Kreistag-Referent Hoch- und Tiefbau), Landrat Thomas Karmasin, Michael Schweiger (Schweiger Straßenbau), Reinhard Henzler (LRA Leiter Kreiseigener Tiefbau).
Von links: Martin Obermeier (Bürgermeister Egenhofen), Johann Wörle (Kreistag-Referent Hoch- und Tiefbau), Landrat Thomas Karmasin, Michael Schweiger (Schweiger Straßenbau), Reinhard Henzler (LRA Leiter Kreiseigener Tiefbau).
Landratsamt Fürstenfeldbruck

Oberweikertshofen – Symbolisch setzte Landrat Thomas Karmasin gemeinsam mit dem Baureferenten des Landkreises, Johann Wörle, und Egenhofens Bürgermeister Martin Obermeier Ende Juni den ersten Spatenstich für den Neubau eines Geh- und Radwegs zwischen Oberweikertshofen und Waltenhofen.

Bereits im Dezember 2024 wurde der Abschnitt des Geh- und Radwegs von Unterschweinbach nach Oberweikertshofen feierlich eröffnet. Mit der nun begonnenen Baumaßnahme wird der Weg ab Oberweikertshofen weiter bis nach Waltenhofen verlängert. Dadurch entsteht zukünftig eine durchgehende und verkehrssichere Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Unterschweinbach und Waltenhofen.

Derzeit besteht zwischen Oberweikertshofen und Wenigmünchen noch keine Geh- und Radwegeverbindung. Von Wenigmünchen aus ist jedoch bereits eine Anbindung nach Ebertshausen (Landkreis Dachau) vorhanden. Die nun gestartete Baumaßnahme stellt den zweiten Bauabschnitt für einen mittelfristig durchgehenden Geh- und Radweg von Unterschweinbach bis nach Wenigmünchen dar.

Im Rahmen der Baumaßnahme wird im mittleren Bereich der Strecke eine Kurve der Kreisstraße entschärft. Der bisherige Kurvenbereich entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Fahrsicherheit. Durch die Begradigung der Kurve wird die Sicherheit sowohl für Autofahrer als auch für Radfahrer und Fußgänger erhöht.

Die Bau- und Grunderwerbskosten für den 1,2 Kilometer langen Geh- und Radweg sowie die Kurvenbegradigung belaufen sich auf rund 1 Million Euro. Das Projekt wird im Rahmen einer Projektförderung aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr mit einem Festbetrag nach Art. 2 BayGVFG in Höhe von 707.000 Euro gefördert.     

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