Ohne kleinen Waffenschein ist selbst der Transport einer Schreckschusswaffe strafbar
Stefan Schiegl/pixelio.de
Germering - Sicherlich ohne schlimme Hintergedanken erschien ein 52-jähriger Germeringer mit einem Schreckschussrevolver auf der Polizeiinspektion in Germering. Er wollte diesen im Auftrag einer älteren Dame abgeben, da diese für ihn keine Verwendung hatte und ihn selbst von einem mittlerweile Verstorbenen bekam. Da der Mann allerdings keine waffenrechtliche Erlaubnis zum Führen einer Schreckschusswaffe hatte, in diesem Fall wäre ein kleiner Waffenschein notwendig gewesen, muss er nun mit einer Anzeige wegen dem Verstoß gegen das Waffengesetz rechnen, da er die Waffe außerhalb seines befriedeten Besitztums geführt hat.
Hinweis der Polizei: Immer wieder werden im Rahmen von Wohnungsauflösungen Waffen aufgefunden. Sollten sie sich nicht sicher sein, ob es sich um eine erlaubnispflichtige Waffe handelt, so verständigen sie bitte telefonisch die Polizei, diese begutachtet die Waffe dann vor Ort und lässt diese vernichten.
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