Seit vielen Jahren steht in Gilching die geplante Bebauung der so genannten „Gilchinger Glatze“ auf der Agenda. Federführender Architekt war Marcus Rommel, der 2005 den städtebaulichen Wettbewerb gewann.
Seit vielen Jahren steht in Gilching die geplante Bebauung der so genannten „Gilchinger Glatze“ auf der Agenda. Federführender Architekt war Marcus Rommel, der 2005 den städtebaulichen Wettbewerb gewann.
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Gilching – Seit vielen Jahren steht in Gilching die geplante Bebauung der so genannten „Gilchinger Glatze“ auf der Agenda. Federführender Architekt war Marcus Rommel, der 2005 den städtebaulichen Wettbewerb gewann. Da er sich seit fast vier Jahren nicht mehr um das Projekt gekümmert hat, wurde ihm jetzt seitens der Gemeinde der Auftrag entzogen und die Fortsetzung des Bebauungsplanes an den Planungsverband äußerer Wirtschaftsraum übertragen. 

„Leider ist der Architekt erkrankt, deshalb verzögert sich alles“, teilte Vize-Bürgermeister Martin Fink im August 2017 in der Bauausschusssitzung in Gilching mit. Fink, der Bürgermeister Manfred Walter während dessen Urlaub vertrat, erinnert sich noch gut daran. „Wegen der Verzögerung konnte mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden erst im Frühjahr 2018 gestartet werden.“ Nun liegen zahlreiche Fachgutachten in Punkto Verkehr, Erschütterung- und Lärmschutz, Altlasten und Baugrund, Kampfmittel und Energieversorgung sowie Stellungnahmen und Anregen von Behörden und Privatpersonen vor. Doch Rommel ist von der Bildfläche verschwunden, bedauert Fink. „Seitens der Verwaltung wurde mit Nachdruck alles versucht, Kontakt mit ihm aufzunehmen. Leider erfolglos. Es gibt keine Rückmeldungen.“ Im Februar wurde nun die Fortsetzung des Bebauungsplanes an den PV äußerer Wirtschaftsraum übertragen.  

 Auf Anfrage bestätigte Bürgermeister Manfred Walter, „Herr Architekt Rommel ist nicht mehr für die Gemeinde Gilching tätig. Ja, der Planungsverband erarbeitet für die Gemeinde Gilching das Bebauungsplanverfahren Gilchinger Glatze.“ In Punkto Urheberrecht betont der Rathauschef: „Zu Vertragsangelegenheiten darf ich mich aufgrund der Geheimhaltungspflicht nicht äußern. Der Gemeinderat und der Bauausschuss haben aber keine Änderungen der Planungen beschlossen.

Der Planungsverband ist auch nicht damit beauftragt worden, Planungsänderungen vorzunehmen “ Auch Rechtsanwalt Walter Labbé, der 42 von den insgesamt 50 Grundstückeigner vertritt, kennt keine Interna. „Generell sind Gemeinden und Bauherrn immer gut beraten, einen Passus im Vertrag einzufügen, wonach der Architekt auf sein Urheberrecht verzichtet, wenn er keine Leistung erbringt. Inwieweit dass in Gilching gemacht wurde, weiß ich nicht.“ Wie berichtet sind auf der 15 Hektar großen Fläche im Zentrum von Gilching Wohnraum für rund 2000 Menschen, Wohnhöfe an einem Wasserbad sowie eine Promenade und ein Hotel vorgesehen. Ebenfalls sind eine Kindertagesstätte, eine Liegewiese und ein Biergarten geplant. LeLe         

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