Die Staatsregierung zeigt eine starre Festlegung auf die Flächen in Fürstenfeldbruck
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Fürstenfeldbruck - Wie aus einer Anfrage des Landtagsabgeordneten Dr. Herbert Kränzlein an die Bayerische Sozialministerin Müller hervorgeht, gibt es in Oberbayern 42 mögliche Standorte für die Einrichtung einer Kurzaufnahme oder Erstaufnahme für den Regierungsbezirk, diese verteilen sich dabei über die gesamte Region. „Die große Zahl der geprüften Optionen für eine Verlagerung der Kurzaufnahme und die gleichzeitig starre Festlegung der Staatsregierung auf die Flächen in Fürstenfeldbruck verwundern mich“, sagte der Abgeordnete. Dabei ging die Regierung von Oberbayern, die Immobilienanstalten Bayerns sowie des Bundes, nach einem bestimmten Kriterienkatalog zur Findung möglicher Standorte vor. So spielten die Größe der zur Verfügung stehenden Flächen, die zeitliche Verfügung für den Freistaat, Kostenübernahmen seitens des Bundes und der Verwaltungsaufwand eine Rolle bei der Bewertung. „Die Staatsregierung offenbart wieder einmal, dass sie sich nicht mit den Belangen der einzelnen Kommunen auseinandersetzen möchte, denn die Auswirkungen für die Städte und Gemeinden zählen offensichtlich nicht zu den Kriterien die bedacht werden“, kritisierte Kränzlein. Zudem stellt sich für ihn die Frage, ob nicht eine Aufteilung der Erstaufnahme auf verschiedene Standorte die bessere und gerechtere Lösung wäre. „Hier ist nun die Regierung von Oberbayern sowie die Staatsregierung selbst in der Pflicht, den Fürstenfeldbrucker/innen Antworten zu geben und zu begründen, warum die anderen Standorte alle ungeeignet sein sollten“,  so Kränzlein.
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