Aufgrund der anhaltend stabilen Inzidenz im Landkreis von unter 100 und den Beschlüssen der Bayerischen Staatsregierung diese Woche sind nun im Landkreis Fürstenfeldbruck weitere Öffnungsschritte möglich.
Auch Schwimmbäder dürfen wieder aufmachen, die Betreiber hoffen auf gutes Wetter
Amper-Kurier

Landkreis – Aufgrund der anhaltend stabilen Inzidenz im Landkreis von unter 100 und den Beschlüssen der Bayerischen Staatsregierung diese Woche sind nun im Landkreis Fürstenfeldbruck weitere Öffnungsschritte möglich. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Lockerungen bedeutet dies:

– Die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucher, die dabei alle über einen negativen Corona-Test verfügen müssen. Zulässig sind PCR-Tests, Schnelltests und Selbsttests (letztere unter Aufsicht vor Ort durchgeführt, Anm. d. Red.), der Test darf höchstens 24 Stunden vor dem Besuch der Veranstaltung vorgenommen worden sein.

– Sport ist zukünftig unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen zulässig, unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmer über ein negatives Testergebnis verfügen. Hinsichtlich der Anforderungen an den Corona-Test gilt das gleiche wie bei den kulturellen Veranstaltungen: Sowohl PCR-Tests, als auch Schnelltests und Selbsttests sind zulässig (höchstens 24 Stunden alt). Zudem dürfen jetzt auch Fitnessstudios öffnen. Die Sportler müssen einen Termin buchen und einen negativen Test nach den oben genannten Voraussetzungen vorweisen können. Neu ist auch, dass bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen, sowohl im Profi-, als auch im Amateurbereich, bis zu 250 Zuschauer zugelassen werden können. Erforderlich ist auch hier ein Testnachweis nach den genannten Voraussetzungen.

– Weitere Öffnungsschritte gibt es ebenso im Bereich Tourismus. Auch im Landkreis Fürstenfeldbruck sind damit ab sofort touristische Übernachtungen in Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und auf Campingplätzen zulässig. Die Übernachtungsgäste brauchen beim Check-In ein negatives Testergebnis, das wiederum maximal 24 Stunden alt sein darf. Zudem müssen sich die Gäste alle 48 Stunden erneut auf das Corona-Virus testen.

– Parallel zu den Öffnungen der Hotels, Ferienwohnungen, Jugendherbergen und Camping-plätze dürfen auch einige Freizeiteinrichtungen und -angebote wieder öffnen. So ist der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugverkehr, touristischer Bahn- und Reisebusverkehr wieder möglich. Zudem können wieder Gäste-, Berg-, Kultur- und Na-turführungen stattfinden. Medizinische Thermen können den Außenbereich öffnen, für den Besuch braucht man wiederum ein negatives Testergebnis, das höchstens 24 Stunden alt sein darf.

– Laien- und Amateurensembles aus dem musikalischen und kulturellen Bereich können wieder proben, auch wenn dazu ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist.

– Auch die Freibäder dürfen für alle Besucher, die einen Termin gebucht haben und einen höchstens 24 Stunden alten Testnachweis mitbringen, wieder öffnen.

Die genaue Ausgestaltung der weiteren Öffnungsschritte sind der Allgemeinverfügung des Landkreises zu entnehmen. Diese stützt sich auf die 12. Bayerische Infektions-schutzmaßnahmenverordnung und erweitert die darin geregelten Maßnahmen, die im Übrigen aber weiter gelten! Daraus ergibt sich, dass die Kontaktbeschränkungen (soweit nicht ausdrücklich anders geregelt) auch im Rahmen der Nutzung der weiteren Öffnungsschritte weiter gelten und auch, dass Genesene (28 Tage bis maximal 6 Monate nach positivem PCR-Befund, Anm. d. Red.) und vollständig Geimpfte (2. Impfung + 15 Tage, Anm. d. Red.) keinen Testnachweis benötigen. Der Nachweis über eine Genesung oder eine vollständige Impfung ist einem negativen Testnachweis stets gleichgestellt.

Sämtliche Öffnungsschritte erfolgen nach Maßgabe von Rahmenkonzepten, die von den zuständigen Staatsministerien im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekanntgemacht werden und in denen die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen festgelegt sind. Diese Öffnungsschritte folgen nach den Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung und gelten nur für den Landkreis Fürstenfeldbruck. In anderen bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten gilt zwar das gleiche Stufenkonzept, die konkreten Maßnahmen vor Ort richten sich aber immer nach dem aktuellen Infektionsgeschehen des jeweiligen Landkreises / der jeweiligen kreisfreien Stadt. Bei Ausflügen oder Reisen sollte man sich daher immer vorab über die geltenden Regelungen im jeweiligen Zielort informieren.

Sollte die vom Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge den Wert von 100 übersteigen, würden die Lockerungen am übernächsten Tag wieder außer Kraft treten. Das Landratsamt wird in diesem Fall eine Bekanntmachung vornehmen. Das RKI wies am 20. und 21. Mai mit den Werten von 40,6 und 35,1 erstmals wieder 7-Tage-Inzidenzen von unter 50 aus. Weitere Lockerungen können aber erst dann erfolgen, wenn der Wert von 50 an mindestens fünf Tagen in Folge unterschritten wurde. Sie treten dann frühestens am übernächsten Tag in Kraft. Für einige Öffnungsschritte ist zudem das Einvernehmen des Bayerischen Gesundheitsministeriums einzuholen. Weitere Lockerungen sind daher im Landkreis frühestens am kommenden Mittwoch, 26. Mai, zu erwarten.       red

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