Seit Anfang des Jahres sind neben der Stadt Fürstenfeldbruck drei weitere Kommunen im  Landkreis Fürstenfeldbruck (Germering, Puchheim und Olching) in Kontakt mit der Firma Bird GmbH. Anlass hierfür war das Interesse der Firma, E-Tretroller in diesen Kommunen  anzubieten.
Seit Anfang des Jahres sind neben der Stadt Fürstenfeldbruck drei weitere Kommunen im Landkreis Fürstenfeldbruck (Germering, Puchheim und Olching) in Kontakt mit dem Scooteranbieter Bird.
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Fürstenfeldbruck - Seit Anfang des Jahres sind neben der Stadt Fürstenfeldbruck drei weitere Kommunen im  Landkreis Fürstenfeldbruck (Germering, Puchheim und Olching) in Kontakt mit der Firma Bird GmbH. Anlass hierfür war das Interesse der Firma, E-Tretroller in diesen Kommunen anzubieten.

Die Stadtverwaltung hat seither das Vorhaben bewertet. Aufgrund der noch fehlenden Radwege-Infrastruktur und der damit verbundenen Verkehrsgefährdung, haben sich die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei hierzu kritisch geäußert. Gleichzeit war zu beachten, dass E-Tretroller, sofern die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung eingehalten wird, frei und stationsungebunden im öffentlichen Raum abgestellt werden können. Es bedarf hinsichtlich des Betriebsbeginns keiner Zustimmung der betroffenen Kommunen. Jedoch stimmen Betreiber ihr Vorgehen meist mit Städten und Gemeinden ab, so wie es die Firma Bird gemacht hat.

Seitens der Stadt Fürstenfeldbruck besteht großes Interesse, solche Mobilitätsangebote wie auch Leihräder und Carsharing Fahrzeuge, die wahrscheinlich in Zukunft zu uns kommen werden, möglichst gut in einem multimodalen Verkehrssystem zu integrieren. Ziel sollte sein, die Mobilität für alle Verkehrsteilnehmer sicher, komfortabel, flexibel und möglichst emissionsfrei zu gestalten. Das ist auch im Sinne des sich noch in Bearbeitung befindlichen Verkehrsentwicklungsplans.

Da sich das Angebot von E-Tretrollern mit dem Projekt zum Aufbau von Mobilitätsstationen im Landkreis Fürstenfeldbruck überschneidet, hat das Landratsamt, nach Rücksprache mit den betroffenen Kommunen, die Kommunikation mit der Firma federführend übernommen. Die vier Kommunen und das Landratsamt haben gemeinsam eine sogenannte Selbstverpflichtungserklärung für die Firma erarbeitet. Die ist derzeit die einzige Möglichkeit, um den Betrieb von E-Leihrollern und deren Abstellen im öffentlichen Raum zu steuern.

Im Rahmen dieser Vereinbarung werden verschiedene Aspekte, wie z.B. das Geschäftsgebiet, Parkverbotszonen und Aufstellflächen definiert. Auch die Anzahl von Fahrzeugen, die im öffentlichen Raum zur Verfügung stehen, wird in Abstimmung mit den Kommunen festgelegt. Dadurch sollen insbesondere die Verkehrssicherheit und ein geordnetes Bild des öffentlichen Raums gewährleistet werden. In der Stadt Fürstenfeldbruck wurde außerdem ein Beschilderungs- und Markierungskonzept für reservierte Abstellflächen erarbeitet. Die Nutzer sollen in Zukunft die reservierten Flächen nutzen, um die E-Leihroller ordentlich abzustellen und diese später schnell wieder zu finden.

In dem Fall des Angebots von BIRD werden die Flächen zuerst in der App angezeigt und in den nächsten Wochen werden Schilder und Markierungen an verschiedenen Standorten angebracht. Die Nutzer des Angebots werden gebeten, sich an die Verkehrsregeln zu halten und die E-Leihroller so abzustellen, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer, insbesondere keine Fußgänger sowie Personen mit Mobilitätseinschränkungen sowie Sehbehinderte, behindert werden.

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