Wie kann man als Eigentümer einer Immobilie bzw. als Wohneigentumsgemeinschaft seine Mieter günstig mit Strom versorgen?
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Landkreis Starnberg - Wie kann man als Eigentümer einer Immobilie bzw. als Wohneigentumsgemeinschaft seine Mieter günstig mit Strom versorgen? Das Mieterstromgesetz von 2017 hat dafür gute Voraussetzungen geschaffen, die sind allerdings noch nicht allen bekannt. Mieterstromexperte Dr. Andreas Horn stellt sowohl die technischen Möglichkeiten, als auch wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen vor. Die Veranstaltung findet am Montag, 14. Januar um 19:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Starnberg (Strandbadstr. 2, Starnberg) statt.

Als Mieterstrom wird der Strom bezeichnet, der von einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Wohngebäudes (oder in einem Blockheizkraftwerk) erzeugt und an Letztverbraucher, also Mieter und Eigentümer, aber auch Gewerbetreibende in diesem Gebäude geliefert wird. Das ist deshalb interessant, weil der selbsterzeugte Strom billiger ist, als der von einem Stromanbieter. Im Zentrum der Veranstaltung stehen kleinere Gebäude mit wenigen Mietparteien und mittelgroße Mehrfamiliengebäude. Der Referent des Abends hat am Mieterstromgesetz mitgewirkt. Die Veranstaltung ist Teil der Solarkampagne im Landkreis Starnberg und eine Gemeinschaftsaktion des Landkreises Starnberg und des Energiewendevereins. Weitere Informationen zur Solarkampagne gibt es unter www.solarkampagne-sta.de.
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