Flüchtlinge haben grundsätzlich einen Anspruch auf wirtschaftliche Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und erhalten deshalb Geldleistungen für ihren Lebensunterhalt über das Landratsamt ausbezahlt.
Flüchtlinge haben grundsätzlich einen Anspruch auf wirtschaftliche Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und erhalten deshalb Geldleistungen für ihren Lebensunterhalt über das Landratsamt ausbezahlt.
Landratsamt Starnberg

Landkreis Starnberg - Flüchtlinge haben grundsätzlich einen Anspruch auf wirtschaftliche Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und erhalten deshalb Geldleistungen für ihren Lebensunterhalt über das Landratsamt ausbezahlt. „Damit die Auszahlung schnell und unkompliziert erfolgen kann, sollten die Flüchtlinge möglichst rasch ein Bankkonto eröffnen -  am besten bereits vor der Antragstellung“, so der Appell von Landrat Stefan Frey. „Das erspart den Flüchtlingen schlicht und einfach Wartezeiten für Termine zur Barauszahlung im Landratsamt“, erklärt Frey.

Im Landkreis Starnberg haben aktuell insgesamt rund 2.000 Geflüchtete einen Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG. Die Auszahlung der Leistungen erfolgt in der Regel monatlich über das Landratsamt. „Durch die in den letzten Wochen stark ansteigende Zahl von Flüchtlingen sind für die Bargeldauszahlungen längere Wartezeiten nicht zu vermeiden. Wesentlich schneller geht das über ein Bankkonto“, erklärt Frey. Das Landratsamt empfiehlt daher allen Flüchtlingen, die einen Anspruch auf finanzielle Leistungen haben, ein Basiskonto bei einer Bank oder Sparkasse zu eröffnen. So können die monatlichen Leistungen auf das Konto überwiesen werden und es erspart den Termin im Landratsamt. „Ich bitte alle Vermieter und Ehrenamtlichen, diese Information an die Flüchtlinge weiterzugeben“, so Frey.

Wie kann ein Basiskonto eröffnet werden?

Grundsätzlich hat in der EU jeder einen Anspruch auf ein Guthabenkonto (sogenanntes Basiskonto). Um ein solches Basiskonto zu eröffnen, muss lediglich ein Antragsformular bei einer beliebigen Bank oder Sparkasse gestellt werden. Die Banken und Sparkassen stellen das Antragsformular auch online zur Verfügung.

Fragen und Antworten
Wer Fragen rund um die Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine hat, kann diese an die Ukraine-Hotline des Landratsamtes Starnberg unter Telefon 08151/148 77799 oder per Mail an ukraine-hilfe@lra-starnberg.de richten. Darüber hinaus sind auf der Homepage unter www.lk-starnberg.de/ukrainehilfe viele Informationen zu finden. 

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