Aufgrund der stark steigenden Infektionszahlen gelten für den Parteiverkehr in der Stadtverwaltung folgende Regelungen: Ab sofort können die Bürger ihre Angelegenheiten in der Stadtverwaltung nur nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich regeln.
Aufgrund der stark steigenden Infektionszahlen gelten für den Parteiverkehr in der Stadtverwaltung folgende Regelungen
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Fürstenfeldbruck – Aufgrund der stark steigenden Infektionszahlen gelten für den Parteiverkehr in der Stadtverwaltung folgende Regelungen: Ab sofort können die Bürger ihre Angelegenheiten in der Stadtverwaltung nur nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich regeln.

Donnerstags wird der Besuch des Bürgerbüros mit Einwohnermeldeamt, Passstelle und Fundamt wieder eingeschränkt. Für diesen Bereich kann über die Internetseite der Stadt unter www.fuerstenfeldbruck.de online ein Termin vereinbart werden. Davon ausgenommen ist nach wie vor die Abholung von Ausweispapieren. Diese können auch ohne vorherige Terminabsprache während der üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros abgeholt werden. Auch Führungszeugnisse kann man weiterhin ohne vorherigen Termin beantragen. Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros sind: Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr, Dienstag zwischen 8 und 16 Uhr, und donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr. Vieles kann über das Bürgerservice-Portal bequem online erledigt werden. Ab Betreten der Verwaltungsgebäude ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Die Stadt beschränkt zudem die zulässige Personenzahl bei Trauungen im Standesamt: anwesend sein dürfen ab sofort nur noch das Brautpaar, die Trauzeugen und ein Standesbeamter sowie in Ausnahmefällen minderjährige Kinder der Brautleute. Der Mund-Nasen-Schutz ist verpflichtend.   red

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