Mit 39 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Brucker Bürgervereinigung (BBV) den 52-jährigen Stadtrat und Fraktionsvorsitzenden Christian Götz, Vizebürgermeister von 2017 bis 2020, zum Kandidaten für die Wahl des Oberbürgermeisters bestimmt, die am 5. März 2023 stattfinden wird.
BBV-Oberbürgermeisterkandidat Christian Götz bei der Nominierungsveranstaltung im Hotel Post.
Klaus Schräder

Fürstenfeldbruck – Mit 39 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Brucker Bürgervereinigung (BBV) den 52-jährigen Stadtrat und Fraktionsvorsitzenden Christian Götz, Vizebürgermeister von 2017 bis 2020, zum Kandidaten für die Wahl des Oberbürgermeisters bestimmt, die am 5. März 2023 stattfinden wird.

Götz ist in Fürstenfeldbruck geboren und aufgewachsen, verheiratet und Vater von drei Kindern. Nach Abitur und Studium arbeitete der Diplombiologe zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni und anschließend als Lehrer für Biologie und Chemie. Derzeit ist er in einem großen Münchner Unternehmen im Bereich Umweltplanung tätig. Viele Brucker kennen ihn noch von früheren Auftritten bei Theater 5 und der Musikgruppe Höngdobel.

Vor den anwesenden 40 Wahlberechtigten und etlichen Gästen – darunter Stadtratsmitglieder anderer Fraktionen, der Landtagsabgeordnete Martin Runge und der Gröbenzeller Bürgermeister Martin Schäfer – skizzierte Götz seine Pläne und Vorstellungen, sollte er gewählt werden. Er kritisierte die Amtsführung „nach Gutsherrenart“ des amtierenden OB Raff und strebt eine bessere Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Verwaltung und des Stadtrates an; deren Arbeit und Fähigkeiten könnten und müssten besser eingebunden und genützt werden. Die Bürgerbeteiligung bei städtischen Planungen will Götz intensivieren und dazu im Rathaus eine Stabsstelle einrichten. Mehr Ökologie in der Stadt und eine zeitgemäße, qualitätsvolle Gestaltung des öffentlichen Raumes will er zur „Chefsache“ machen.

Seine Chancen sieht Götz optimistisch, und er hofft auf zahlreiche Unterstützung. Auf jeden Fall, so Götz, werde er als Oberbürgermeister eine Kürzung der Wahlperiode für den OB veranlassen, so dass künftig (erstmals 2026) Bürgermeister- und Stadtratswahlen wieder zusammen stattfinden können.         red

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