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Alling - Am 19. März wurde eine Streife der PI Germering gegen 16 Uhr nach Alling in die Weidenlohstraße gerufen. Dort wurden sie von zwei 18- und 19-jährigen Mitarbeitern des Landratsamts Fürstenfeldbruck erwartet. Die beiden Zeugen hatten auf einem eingezäunten unbebauten Grundstück in unmittelbarer Nähe eines der Allinger Weiher eine sogenannte Lebendfalle entdeckt. In dieser befand sich am Boden eine Taube, die als Köder gewissermaßen zum Anlocken für einen Greifvogel fungieren musste und oberhalb der Taube durch ein Gitter getrennt ein in die Falle geganger Habicht. Dieser ga  in einem viel zu niedrigen Käfig zusammengezwängt, erbärmliche Laute von sich.
Der Greifvogel hatte am Kopf bereits fast keine Federn mehr, da er immer wieder erfolglos versuchte hatte das Gitter nach oben zu drücken. Die beiden Streifenbeamten schritten umgehend zur Tat, indem sie die Gitterklappe öffneten und den Greifvogel in die Freiheit entließen. Auch die Taube wurde befreit und die Falle anschließend sichergestellt. Die bisher durchgeführten Ermittlungen ergaben, dass der Grundstückseigentümer dasselbige an einen Jagdpächter aus Germering verpachtet hat. Die Ermittlungen werden derzeit wegen Verstoßes nach dem Tierschutzgesetz und wegen eines Verstoßes nach dem Jagdrecht geführt, dem der Habicht als besonders geschütztes Tier, das ganzjährig geschont ist, unterliegt.
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