Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung der Kommunen, Gebühren nach einem festgelegten  Zeitraum von 3-5 Jahren zu evaluieren und neu zu kalkulieren, muss die Stadt Olching die  Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten überarbeiten.
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung der Kommunen, Gebühren nach einem festgelegten Zeitraum von 3-5 Jahren zu evaluieren und neu zu kalkulieren, muss die Stadt Olching die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten überarbeiten.
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Olching - Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung der Kommunen, Gebühren nach einem festgelegten Zeitraum von 3-5 Jahren zu evaluieren und neu zu kalkulieren, muss die Stadt Olching die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten überarbeiten. Dies wird im Rahmen der Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht geprüft und gegebenenfalls gerügt und kann auch zum Versagen der Haushaltsgenehmigung führen. Die derzeit gültigen Gebühren für die Kindertagesstätten in Olching wurden letztmalig im Jahr 2015 kalkuliert und 2016 in Kraft gesetzt. Aktuell tragen die Eltern in Olching, die ihre Kinder in Betreuungseinrichtungen schicken, nur rund 12% der tatsächlichen Kosten für die Kinderbetreuung.

Bei der letzten Erhöhung 2016 wurde lediglich eine geringe Erhöhung beschlossen, nicht eine kostendeckende Erhöhung. Im Jahr 2020 wäre eine erneute Anpassung angestanden, das Thema wurde jedoch aufgrund der coronabedingten Zwangsschließungen der Kindertagesstätten aufgeschoben. Die Stadtverwaltung hat den Elternbeiräten aller Kindertagesstätten in Olching Mitte Dezember 2021 ein Schreiben mit den aktuellen Ist-Kosten der Kinderbetreuung in Olching sowie ein Kostenmodell übermittelt und die Elternbeiräte um eine Stellungnahme dazu bis Januar 2022 gebeten.

Die Elternbeiräte haben nun die Möglichkeit, die Kalkulation zu prüfen und sich zu dem vorgeschlagenen Gebührenmodell zu äußern. Die Rückmeldungen der Elternbeiräte werden dem Stadtrat vorgelegt und dieser entscheidet dann über die endgültige Gebührenfestsetzung. Eine Erhöhung der Gebühren für die Kindertagesstätten wird nicht vor September 2022, also mit Beginn des neuen Kita-Jahres, in Kraft treten. Das Thema betrifft insoweit auch die freigemeinnützigen Träger in der Stadt, da diese an die Gebühren der städtischen Einrichtungen angelehnt sind und bei zu geringen Gebühreneinnahmen mittels eines Defizitausgleichs aus dem allgemeinen städtischen Haushalt unterstützt werden.

Das von der Stadt Olching vorgeschlagene zukünftige Modell legt nicht die tatsächlichen Kosten zugrunde, die in Olching entstehen, sondern den vom Staat angesetzten Kostenrahmen, das sogenannte BayKiBIG-Modell (Bayerisches Kinderbildungs- und - betreuungsgesetz – BayKiBiG).  Das BayKiBIG-Modell sieht vor, dass der Freistaat Bayern 28% der Kosten übernimmt und die Eltern einen Anteil in gleicher Höhe von ebenfalls 28% zahlen müssten. Die restlichen verbleibenden Kosten für eine Mustereinrichtung in diesem Modell verbleiben bei der Stadt, also 44%. Die tatsächlichen Ist-Kosten der Stadt Olching liegen deutlich höher. Aus dem steuerfinanzierten allgemeinen Haushalt kommen in der Realität also deutlich mehr als 50 % zur Finanzierung der Kitas. Das von der Stadt vorgeschlagene Modell erhöht den von der Stadt zu tragenden Anteil deutlich und entlastet somit die Eltern.

Eine Umsetzung dieses Modells würde dennoch zu einer deutlichen Erhöhung der Gebühren für die Kindertagesstätten für alle Eltern führen. Aus diesem Grund fanden sich bei der Stadtratssitzung am 16.12.2021 Elternvertreter ein, um im Rahmen der aktuellen Bürgerviertelstunde an den Stadtrat zu appellieren, die Kosten nicht so deutlich zu erhöhen. Vonseiten der im Stadtrat vertretenen Fraktionen und des Bürgermeisters wurde den Eltern zugesichert, dass die Sorgen der Eltern sowie die Rückmeldungen der Elternbeiräte bis Ende Januar 2022 in die Bewertung eines zukünftigen Gebührenmodells miteinfließen werden. Diese Zusage ist aber auch verbunden mit der Bitte an die Elternbeiräte, sich mit den tatsächlichen Kosten für die Kinderbetreuung in Olching auseinanderzusetzen.

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