Aufgrund des anhaltend hohen Infektionsgeschehens trotz „Lockdown-Light“ hat die Bayerische Staatsregierung die bayernweiten Maßnahmen verlängert und verschärft.
Am Areal rund um das Kloster Fürstenfeld wurde die Maskenpflicht wegen der geringen Besucherdichte wieder aufgehoben
Amper-Kurier

Landkreis – Aufgrund des anhaltend hohen Infektionsgeschehens trotz „Lockdown-Light“ hat die Bayerische Staatsregierung die bayernweiten Maßnahmen verlängert und verschärft. Die neuen Regelungen sind in der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgesetzt, welche ab 1. Dezember in Kraft getreten ist. Auch das Brucker Landratsamt verlängert seine bis Ende November befristete Allgemeinverfügung bezüglich der hiesigen Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, der Maskenpflicht und der Besuchsbeschränkungen in Asylbewerberunterkünften sowie der Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen – jeweils bis einschließlich Montag, 21. Dezember.

Der Besuch in den obigen Einrichtungen bleibt auf täglich eine Person beschränkt, bei Minderjährigen auch von den Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam, während einer festen Besuchszeit. Ausnahmen gelten für eine palliative Begleitung, zudem können je nach Infektionsgeschehen speziellere Besuchsregelungen gelten. Auch die Maßnahmen bezüglich Maskentragen und Besuchsbeschränkung in den Asylbewerberunterkünften des Landkreises werden bis zu diesem Zeitpunkt verlängert. Außerhalb der zugewiesenen Zimmer muss in den Unterkunftsgebäuden eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Das Betreten von Unterkünften für Asylbewerber und Flüchtlinge wird untersagt. Der Zutritt ist ausschließlich dem auf dem Gelände regelmäßig tätigen Personal, den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes mit Contact-Tracing-Teams sowie den in der jeweiligen Einrichtung untergebrachten Personen gestattet. Für seelsorgerische oder medizinische Zwecke sowie für rechtliche Beratung und Unterstützung können Ausnahmen zugelassen werden.

Ebenso bleibt die Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen im Stadtgebiet Fürstenfeldbruck bestehen. Dies betrifft sämtliche bisher betroffenen Bereiche (Gebiet rund um die Hauptstraße, Geschwister-Scholl-Platz sowie Stockmeierweg) mit Ausnahme des Areals rund um das Kloster Fürstenfeld / Veranstaltungsforum. Dort wurde die Maskenpflicht nach gemeinsamer Erörterung mit der Stadt Fürstenfeldbruck aufgrund geringen Besucheraufkommens aufgehoben.

Die Maskenpflicht gilt nicht:

 im Auto, auf dem Fahrrad, dem E-Scooter und dem Motorrad,

 für Kinder bis zum sechsten Geburtstag,

 für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.

 Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.

Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann.

Zwar sind die aktuellen Neuinfektionen im Landkreis derzeit nicht mehr steigend, was zeige, dass die Maßnahmen greifen, heißt es in der Pressemitteilung der Kreisbehörde, dennoch gilt: „In Pflegeeinrichtungen und Asylbewerberunterkünften war das Infektionsgeschehen in den vergangenen Wochen leider weiterhin hoch, weshalb die Maßnahmen dort verlängert werden müssen. Die Maskenpflicht auch an stark frequentierten öffentlichen Plätzen bleibt als Hygienemaßnahme weiter wichtiger Bestandteil der Eindämmung der Pandemie.“        red

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